AnwaltOnline - Familienrecht April 2020 ISSN: 1511-8983 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Haben Großeltern ein Anrecht auf Umgang mit ihren Enkelkindern? Dafür, dass Umgang von Kindern mit ihren Großeltern dem Kindeswohl dient, besteht keine gesetzliche Vermutung, wie sie auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen in § 1684 BGB für den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen zum Ausdruck gekommen ist. ... |
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Erkrankung des Kindes und die Verweigerung des Umgangs Im zu entscheidenden Fall hatte die Kindesmutter den gerichtlich geregelten Umgang des Kindesvaters wegen einer Erkrankung des Kindes verweigert. Der Kindesvater beantragte daraufhin wegen Zuwiderhandlung gegen die gerichtliche Umgangsregelung die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Kindesmutter. ... |
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Volljährigenadoption: Entstehen eines weiteren Eltern-Kind-Verhältnisses auch bei intaktem Verhältnis der Anzunehmenden zu ihren leiblichen Eltern Die Annahme der Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass zwischen der Anzunehmenden und ihren beiden leiblichen Eltern ein intaktes Verhältnis besteht. Nach § 1767 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BGB kann ein Volljähriger dann als Kind ... |
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Schwangerschaftsabbruch einer Minderjährigen Eine Minderjährige bedarf zum Schwangerschaftsabbruch nicht der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, wenn sie einwilligungsfähig ist, also nach ihrer geistigen und sittlichen Reife die Tragweite dieses Eingriffs erfassen und ihren Willen hiernach ausrichten kann. An die Feststellung der Einwilligungsfähigkeit der Minderjährigen durch den ... |
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Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt. Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt. Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen. Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden: Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend! ➠ Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung |
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Umgangsrecht und der Corona-Virus – was nun? Vielfach stellen sich getrennte Eltern die Frage, wie mit dem Umgangsrecht während der Covid-19-Pandemie umgegangen werden soll. Zum einen drohen Ausgangssperren und zum anderen führt ein Umgang naturgemäß natürlich auch dazu, dass die beteiligten sich gegenseitig exponieren und somit u.U. auch ein Infektionsrisiko erzeugen. Noch schwieriger wird die Lage, wenn es gilt größere Strecken zur Ausübung des Umgangsrechts zu überbrücken. Was passiert bei einer angeordneten Quarantäne? Wurde eine Quarantäne angeordnet, so muss diese befolgt werden. Das Kind kann dann nicht zum anderen Elternteil gebracht werden, der Umgang wird entsprechend unmöglich gemacht. Rechtliche Handhabe hiergegen besteht nicht. Umgangsrecht bei einer Erkrankung des Kindes Ist das Kind selbst gesundheitlich so angeschlagen, dass es nicht transportfähig ist oder stationär behandelt werden muss, ... |
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Unterhaltszahlungen und die Corona-Krise Die Corona-Krise nagt schnell an den finanziellen Reserven wenn Einnahmen wegbrechen, die bestehenden Verpflichtungen aber weiter bedient werden sollen. So manch einer wird sich fragen, ob dies auch zur Kürzung der Unterhaltszahlung berechtigt, etwa weil die finanzielle Situation die Zahlungen aufgrund eines Auftragseinbruchs o.ä. gerade nicht hergibt, der Unterhaltspflichtige auf Kurzarbeit gesetzt oder gar gekündigt wurde. Grundsatz: Der Anspruch bleibt Unterhaltsansprüche bleiben zunächst bestehen und ändern sich nicht in einer Krisensituation. Auch an der Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, ändert sich durch die Corona-Epidemie nichts. Doch nicht immer können solche Ansprüche durchgesetzt werden. Denn leistungsfähig ist der Unterhaltsschuldner nur dann, wenn sein Einkommen den notwendigen Selbstbehalt übersteigt. Liegt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen unterhalb den nachfolgenden Selbstbehalten, so besteht keine Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen. Der Unterhaltsschuldner kann auch nicht dazu verpflichtet werden, ein unterhalb dieser Grenzen liegendes Einkommen für die Unterhaltszahlung zu verwenden. Zwar kann der Selbstbehalt im Einzelfall bis auf den notwendigen Lebensbedarf nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen abgesenkt werden, ... |
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Scheidung über AnwaltOnline Damit Ihre Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) mit unserer Unterstützung geschieden (bzw. aufgelöst) werden kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt leben; ein deutsches Familiengericht muss zuständig sein - dies ist fast immer der Fall. ➠ Die Prüfung Ihres Falles und die Erstellung eines Angebotes sind kostenlos! |
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