AnwaltOnline - Familienrecht Juli 2021 ISSN: 1511-8983
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Fehlende Mitwirkung bei der Begutachtung der Erziehungsfähigkeit Die Verfahrenskostenhilfe eines Elternteils kann nicht aufgehoben werden, weil der Elternteil sich im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens weigert, seine Erziehungsfähigkeit begutachten zu lassen.
Es darf niemand gezwungen werden, sich zur Frage der Erziehungsfähigkeit ... |
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Jugendamt als Ergänzungspfleger und die Unterhaltsberechnung bei einem echten Wechselmodell Wird ein Kind im Rahmen eines paritätischen Wechselmodells betreut, kann ein Elternteil das Kind zur Geltendmachung von Barunterhaltsansprüchen nicht nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB vertreten, sondern muss entweder die Übertragung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB verlangen oder die Bestellung eines ... |
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Vergütung des Nachlasspflegers bei mangelhafter Amtsführung Der Einwand mangelhafter Amtsführung ist bei der Festsetzung der Nachlasspflegervergütung nach einhelliger Auffassung grundsätzlich unerheblich; über etwaige, aus der Amtsführung des Nachlasspflegers entstandene Gegenansprüche auf Schadenersatz oder Herausgabe hat nicht das Nachlassgericht, ... |
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Alleinentscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt bei echtem Wechselmodell Bei einem echten Wechselmodell kommt die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB zur Geltendmachung von Kindesunterhalt nicht in Betracht. Hier ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich. ... |
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Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt. Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
➠ Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung |
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Wie funktioniert das Adoptionsverfahren? Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf eine Minderjährigenadoption in Deutschland. Bei einer Auslandsadoption oder einer Volljährigenadoption sind einige Besonderheiten zu beachten.
Zuständig für das Adoptionsverfahren ist das Amtsgericht - Familiengericht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz oder Aufenthaltsort des oder der Annehmenden. Erforderlich ist ein Antrag des Annehmenden (§ 1752 BGB).
Sämtliche erforderlichen Erklärungen der Beteiligten müssen notariell beurkundet werden.
Das Gericht holt eine gutachterliche Äußerung des Jugendamtes oder der tätig gewordenen Adoptionsvermittlungsstelle zu der Frage an, ob das Kind für die annehmende Familie geeignet ist.
Der/Die Annehmende/n und das Kind werden vom Amtsgericht - Familiengericht angehört; die persönliche Anhörung des Kindes und der übrigen Beteiligten ist grundsätzlich vorgeschrieben (§ 192 FamFG).
Über die Adoption entscheidet dann der zuständige Richter durch Beschluss.
Adoptionspflegezeit - Adoption auf Probe?
Der Adoption muss eine „Probezeit“ vorausgehen, in der das Kind in der Familie zur Pflege lebt (§ 1744 BGB). Das Jugendamt bleibt in dieser Zeit Vormund des Kindes.
Während der etwa einjährigen Adoptionspflegezeit werden die potenziellen Adoptiveltern dabei unterstützt, ein stabiles Eltern-Kind-Verhältnis aufzubauen. Die Adoptionsvermittlungsstellen sind für die Begleitung und Beratung zuständig.
Auch für die Zeit nach der Adoption besteht ein Rechtsanspruch auf Begleitung durch die Beraterinnen und Berater der Adoptionsvermittlungsstellen.
Bei der Auswahl der Eltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen stehen das Kindeswohl und die Wahrung der Rechte und Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Voraussetzung für eine Adoption
Damit eine Adoption in Deutschland überhaupt erfolgen kann, ist die Einwilligung beider leiblicher Eltern Voraussetzung. Nur in Ausnahmefällen ... |
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