AnwaltOnline - Familienrecht Juni 2020 ISSN: 1511-8983 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Auch Masterstudiengang kann zur Erstausbildung gehören Da es im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf das angestrebte Berufsziel des Kindes ankommt, muss der Tatbestand „Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung“ nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss erfüllt sein (BFH, 08.09.2016 - Az: III R 27/15). ... |
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Umgangsrechtsausschluss bei einer vertieft ablehnenden Haltung einer Jugendlichen gegenüber dem Vater Im vorliegenden Fall hatte ein Jugendlicher grundlegende und vertiefte Ablehnungshaltung gegenüber dem Vater entwickelt. Die ablehnende Haltung zum Vater war nicht unwesentlich auch Ergebnis einer Übernahme der im Alltagsleben präsenten Sichtweise der Mutter auf den Vater, der unter gebetsmühlenhafter Wiederholung (unbewiesener) Vorwürfe (vor allem Stalking) als Bedrohung ... |
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Qualifikation für ein familienpsychologisches Gutachten Beauftragt das Familiengericht eine Diplom-Sozialpädagogin mit der Erstattung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens, muss es sich hinsichtlich ihrer im Sinne von § 163 Abs. 1 S. 2 FamFG ausreichenden Qualifikation vergewissern und diese in seiner Entscheidung gehaltvoll darlegen. ... |
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Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt Stehen bei Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bis auf das Geburtsdatum alle einzutragenden Personenstandsmerkmale fest oder können diese aufgeklärt werden, darf das Standesamt die Beurkundung nicht allein wegen des nicht aufklärbaren genauen Geburtsdatums ablehnen. ... |
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Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt. Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt. Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen. Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden: Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend! ➠ Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung |
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Informationsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils Gem. § 1686 BGB kann jeder Elternteil vom anderen bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Wer ist auskunftsberechtigt, wer -pflichtig? Meist macht der nicht sorgeberechtigte Elternteil sein Auskunftsrecht dem Elternteil gegenüber geltend, der die Alleinsorge besitzt. Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind sich regelmäßig aufhält, dem anderen Elternteil Auskunft schuldet. Dasselbe gilt, wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil sein Umgangsrecht ausübt und in diesem Zusammenhang Informationsbedarf besteht, etwa weil das Kind während der Dauer des Umgangsrechts erkrankt oder verunglückt ist. Wie muss die Auskunft aussehen und wie oft muss sie erteilt werden? Sie braucht sich nur auf die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu erstrecken. Darunter fallen insbesondere gesundheitliche, schulische und berufliche Entwicklungen, Liebhabereien und Erziehungsprobleme. ... |
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Selbstbehalt bei Unterhaltsansprüchen Der Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsansprüchen von Kindern, geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten, Eltern und Müttern nicht ehelicher Kinder des Betreuten ist vom OLG Düsseldorf in der Düsseldorfer Tabelle niedergelegt. Diese wird auch in den übrigen OLG-Bezirken, wenn auch mit geringen Unterschieden, angewandt. In welcher Höhe ein Unterhaltspflichtiger sein Vermögen für Unterhaltszwecke einsetzen muss, lässt sich nicht einheitlich beantworten. Überwiegend geht die Rechtsprechung aber davon aus, dass ihm wenigstens das Vermögen verbleiben muss, das auch ein Sozialhilfeempfänger behalten dürfte. ... |
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