Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Familienrecht Dezember 2024 ISSN: 1511-8983 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Vaterschaftsfeststellungsverfahren wenn die Kindesmutter sich verweigert: Wer trägt die Kosten? In Vaterschaftsfeststellungsverfahren entspricht es regelmäßig der Billigkeit, der Kindesmutter und dem potentiellen Kindesvater die Gerichtskosten des Verfahrens hälftig aufzuerlegen und sie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst tragen zu lassen. Denn Kindesmutter und potentieller Vater veranlassen das Verfahren in ... |
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Kindesunterhalt und der Gesamtschuldnerausgleich In der Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts kann regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließt. Es handelt sich nämlich insoweit schon ... |
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Auswahl des Vormunds: Wann ist eine Kindesanhörung erforderlich? Die persönliche Anhörung eines Kindes durch den für die Auswahl eines Vormunds zuständigen Rechtspfleger ist auch dann erforderlich, wenn das Kind zuvor in einem sorgerechtlichen Verfahren durch den Richter angehört wurde. ... |
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Externe Teilung des Anrechts aus einer privaten Rentenversicherung Die Durchführung der externen Teilung „nach Maßgabe“ einer Teilungsordnung des Quellversorgungsträgers stellt einen Eingriff in die Rechtsstellung des Zielversorgungsträgers dar, weil die Teilungsordnung Anordnungen über die Berechnung des konkreten Zahlbetrags enthalten kann. ... |
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Professionelle Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt. Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen. Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden: Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend! ➠ Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung |
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Internetkauf eines minderjährigen Kindes: Haften die Eltern? Im Internet bieten sich insbesondere für Kinder zahlreiche Möglichkeiten, Verträge abzuschließen. So lassen sich im Telefon schnell kostenpflichtige Apps beziehen, es wird zu sogenannten In-Game-Käufen animiert und zahlreiche Angebote für Musik und Videoangebote versuchen ihre Nutzer von kostenpflichtigen Abonnements zu überzeugen. Kinder sind zudem häufig selbstständig unterwegs und schließen Verträge über Apps, Spiele oder Online-Dienste ab. Da viele Kinder hierzu auf Konten der Eltern zurückgreifen, sind solche Verträge schnell geschlossen und sorgen dann später für Ärger. Eltern stehen hierbei grundsätzlich vor der Frage, ob sie die entstandenen Kosten zähneknirschend bezahlen müssen oder ob sie sich von solchen Zahlungsverpflichtungen lösen können. Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen: Wann haften Eltern? Auch für Internetkäufe gelten die ganz normalen Regeln zur Geschäftsfähigkeit. Kinder unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig. Zur Klärung der Haftungsfrage ist sodann weiter zu differenzieren. Kinder, die noch nicht sieben Jahre alt sind, sind geschäftsunfähig. Von ihnen getätigte Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich uns überall unwirksam, eine Haftung der Eltern kommt hier nicht in Betracht. Zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr sind Kinder dagegen beschränkt geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass das Kind Geschäfte zwar wirksam vornehmen kann, aber nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Zustimmung kann im Voraus aber auch nachträglich erfolgen. Eine Ausnahme hiervon bilden Geschäfte, die vom Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) abgedeckt sind. Vereinfacht gesagt können Kinder in diesem Alter über ihr eigenes Geld frei verfügen, also auch Käufe eingehen, sofern nicht vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass die Eltern ihr Einverständnis für den Kauf nicht erteilen würden und die Ware sofort vollständig bezahlt werden kann. Ratenzahlungsverträge, Käufe auf Rechnung oder Verträge, die laufende Zahlungen zur Folge haben, sind zudem grundsätzlich nicht durch § 110 BGB gedeckt und erfordern immer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Online kann ein Kind im Rahmen des Taschengeldparafen eigentlich nur dann wirksam Verträge abschließen, wenn es sich um einmalige Zahlungen handelt, die vom eigenen Konto beglichen werden. Wie sollte mit Rechnungen umgegangen werden? Online-Anbieter verweisen im Streitfall gerne auf eine angebliche Verantwortung des Anschlussinhabers für getätigte Käufe über das Internet. Doch so einfach ist die Sache wie beschrieben eben nicht. Haben die Eltern keine Zustimmung erteilt, müssen sie auch nicht für die Kosten einstehen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Kind im Namen der Eltern eingekauft hat. Solche Geschäfte sind schwebend unwirksam und erfordern die Duldung der Eltern. Da es jedoch ein Leichtes ist, im Internet Verträge unter Angabe eines falschen Alters und/oder unter fremden Namen zu schließen, sollten Rechnungen ... |
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