AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2023 ISSN: 1511-8983 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Angelegenheiten der elterlichen Sorge bei einer umfassenden Vollmacht Eine Bevollmächtigung durch einen Elternteil macht die Übertragung des Sorgerechts entbehrlich, wenn und soweit eine ausreichend verlässliche Handhabe zur Wahrung der Kindesbelange vorhanden ist. Durch umfassend erteilte Vollmachten für Teilbereiche der ... |
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Versorgungsausgleich und der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung Bei dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung handelt es sich um ein gem. § 2 Abs. 1 und 2 VersAusglG auszugleichendes Anrecht. Bezieht die ausgleichspflichtige Person noch keine Rente ist der Grundrentenzuschlag in der Regel noch nicht hinreichend verfestigt ist (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG). ... |
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Zuweisung der ehelichen Wohnung Eine unbillige Härte i. S. d. § 1568a Abs. 2 S. 1 BGB liegt nicht schon dann vor, wenn in Bezug auf die noch in der Ehewohnung mit der Mutter verbliebenen Kinder die abstrakte Befürchtung einer Destabilisierung der Kinder durch einen Umzug mit der Folge des etwaigen Verlusts der sozialen Bindungen in den Bildungseinrichtungen, ... |
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Schulwegkosten und die Beweislast für die Schulweglänge Nach Art. 3 Abs. 1 Halbsatz 1 des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG) trägt der Aufgabenträger die Kosten der notwendigen Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch öffentliche oder private Verkehrsmittel auf dem Schulweg. Aufgabenträger ist bei Gymnasien die kreisfreie Stadt oder der ... |
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Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt. Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt. Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen. Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden: Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend! ➠ Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung |
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Inobhutnahme: Schutz für Jugendliche Eine Inobhutnahme ist eine Aufgabe der Jugendhilfe, bei der ein Kind oder Jugendlicher in einer Notsituation durch das Jugendamt vorläufig aufgenommen und untergebracht wird. Alleine das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Jugendliche sich befindet, entscheidet, ob eine Inobhutnahme erfolgt. Was ist eigentlich eine Inobhutnahme? Es handelt sich bei der Inobhutnahme um einen Verwaltungsakt, die eine vorläufige Schutzmaßnahme in einer Notsituation schnell und unbürokratisch betroffene Jugendliche schützen soll. Die Inobhutnahme wird in § 42 Abs. 1 SGB VIII i.V.m. § 8a SGB VIII geregelt. Es gibt ein Widerspruchs- und Klagerecht. Das Jugendamt ist befugt, ein Kind oder einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, eine familienrichterliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann und die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen. Die Inobhutnahme kann vom Jugendamt selbst aber auch von anderen Institutionen (z.B. Schule, Polizei, Ärzte) angeregt sowie vom Kind selbst erbeten werden. Weil es sich hier um einen tiefgreifenden Eingriff in das Sorgerecht der Eltern handelt, erfordert die direkte Inobhutnahme ohne richterlichen Beschluss immer Gefahr im Verzug. Sofern ein Jugendlicher selber um Schutz nachsucht, ist das Jugendamt verpflichtet, der Bitte nachzukommen. Hierbei kommt es nur auf das subjektive Empfinden des Schutzsuchenden an, wobei dann regelmäßig vom Jugendamt eine Aufklärung über die Folgen einer Inobhutnahme vorgenommen wird und zu vermeiden, dass es zu einer Konfliktverhärtung kommt. Bei einer Herausnahme handelt es sich um eine besondere Inobhutnahme, bei der der Betroffene trotz Widerspruches der Eltern oder gegen seinen Willen in Obhut des Jugendamtes genommen wird. Welche Rechte und Pflichten hat das Jugendamt? Nimmt das Jugendamt eine Inobhutnahme vor, so muss dies den Sorgeberechtigten mitgeteilt werden. Diese können der ... |
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