Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Familienrecht Juli 2024 ISSN: 1511-8983 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den Erblasser bis zu seinem Tod pflegt und betreut Ein Testament ist nichtig, wenn der Wortlaut der Verfügung so unbestimmt ist, dass die Auslegung ergebnislos bleiben muss. Auf einen „Mindestbedeutungsgehalt“ der vom Erblasser verwendeten Begriffe kann nur dann abgestellt werden, wenn feststeht, dass Erblasser diese in eben jenem Sinne verwendet ... |
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Versorgungsausgleich und die Anrechte aus dem Grundrentenzuschlag Anrechte aus dem Grundrentenzuschlag unterliegen dem Versorgungsausgleich. Der Grundrentenzuschlag ist gesondert zu beurteilen und zu tenorieren. Bezieht die ausgleichspflichtige Person bereits Leistungen aus dem Grundrentenzuschlag und erfüllt auch die ausgleichsberechtigte Person die Voraussetzungen für den Bezug des Grundrentenzuschlags, ist ... |
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Verbindung von Scheidungs- und Folgesachen mit Nichtfolgesachen Das Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleich kann nicht mit einer Scheidungssache verbunden werden, da es sich weder um eine Folgesache noch um eine Ehesache handelt und die Entscheidung nicht, wie es § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 FamFG verlangt, für den Fall der Scheidung getroffen wird. Das Verbot der Verbindung von Ehesachen mit ... |
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Ausgleich einzelner Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert bei wirtschaftlicher Einheit § 18 Abs. 1 VersAusglG setzt begrifflich voraus, dass die miteinander zu vergleichenden Anrechte wechselseitig von beiden Ehegatten erworben wurden und nicht nur aufseiten des einen Ehegatten vorhanden sind. Aus den Unterschieden in den Rechtsgrundlagen, den Finanzierungsarten und ... |
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Professionelle Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt. Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen. Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden: Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend! ➠ Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung |
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Gütertrennung: Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für die Ehepartner? Es handelt sich bei der Gütertrennung um einen der möglichen Güterstände von Ehepartnern, bei dem jeder Partner die Kontrolle und Verantwortung über sein Vermögen - und seine Schulden - behält. Vermögen und Schulden bleiben während der Ehe getrennt, sodass bei einer Scheidung auch keine Aufteilung der Vermögenswerte mehr erforderlich ist. Die Vereinbarung dieses Güterstands kann erhebliche Vorteile aber auch entscheidende Nachteile haben. Daher tritt dieser Güterstand nicht automatisch mit der Eheschließung ein. Hierzu ist eine entsprechende Vereinbarung in einem Ehevertrag erforderlich. Was bedeutet Gütertrennung genau? Jeder Ehegatte behält sein Vermögen und haftet nur für sich selbst und seine Schulden. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob es sich um Vermögenswerte oder Schulden aus der Zeit vor oder nach der Ehe handelt. Eine Ausnahme bildet die Deckung des ehelichen Lebensbedarfs (Schlüsselgewalt). Ansonsten kann jeder Ehegatte nur sich selbst verpflichten, sofern keine entsprechende Vollmacht vorliegt. Bei einer Gütertrennung ist es erforderlich, dass das vorhandene Vermögen und die Besitzverhältnisse genau aufgelistet werden. Diese Auflistung sollte regelmäßig aktualisiert werden. Die Gütertrennung bietet sich insbesondere für Unternehmer an, die privat für die Firma haften, da im Konkursfall auf diesem Wege nicht das gesamte Privatvermögen in die Konkursmasse fällt. Gleichermaßen behält der Unternehmer bei einer Scheidung seine Firma, sodass der Fortbestand des Unternehmens nicht gefährdet wird. Weiterhin kann eine Gütertrennung bei ungleichen Vermögensverhältnissen sinnvoll sein, da im Scheidungsfall keine Auszahlung an den ehemaligen Partner erfolgt. Eine Gütertrennung wirkt gegenüber Dritten nur dann, wenn diese dem Dritten bekannt ist oder im Güterrechtsregister eingetragen ist. Wie und wann kann eine Gütertrennung vereinbart werden? Da Gütertrennung eine Abweichung vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist, muss dieser in der Regel ausdrücklich vereinbart werden. Ebenso wie die Gütergemeinschaft wird der Güterstand der Gütertrennung durch notariellen Ehevertrag oder einen Lebenspartnerschaftsvertrag begründet. Der Güterstand der Gütertrennung kann aber auch kraft Gesetzes entstehen, wenn ein Güterstand aufgehoben oder ausgeschlossen wird, ohne dass ein anderer vereinbart wurde. Es ist unbedingt zu beachten, dass der Ehevertrag nicht ohne notarielle Beurkundung rechtskräftig wird (§ 1410 BGB). Der Güterstand muss nicht zwingend vor ... |
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