AnwaltOnline - Mietrecht März 2021 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems: ✉ Rechtsberatung per Email - ✆ Premium Telefonberatung - ✆ WhatsApp-Beratung Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Auch eine Kameraattrappe darf nicht auf das Nachbargrundstück ausgerichtet werden! Im vorliegenden Fall hatte ein Hauseigentümer eine Kameraattrappe sowie eine Kamera so angebracht, dass diese auf das Grundstück des Nachbarn ausgerichtet waren. Dem Nachbarn steht in diesem Fall ein Anspruch auf Beseitigung der Kamera sowie der Kameraattrappe nach § 1004 BGB in Verbindung mit ... |
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Eigenbedarfskündigung und der demente Mieter Ein Mieter kann erfolgreich den Härteeinwand nach § 574 Abs. 1 BGB gegen eine Eigenbedarfskündigung vorbringen, wenn eine Person im Haushalt an Demenz erkrankt ist und durch den Umzug eine Verschlechterung des Gesundheitszustands droht. Er ist in einem solchen Fall räumungsunfähig. ... |
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Fristlose Kündigung des Mieters nach Angriff auf den Hausmeister Im vorliegenden Fall hatte der Mieter den Hausmeister am 14.05.2018 mehrfach gewaltsam am Oberteil gezogen und unter anderem als „Scheiß Ausländer“ und „Arschloch“ bezeichnete hat. Der Hausmeister hatte hierzu keinen Anlass gegeben, er war lediglich mit einem Laubgebläse in dem Fahrradschuppen ... |
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Freiwillige Bürgschaft eines Dritten führt nicht zur Übersicherung Eine durch einen Dritten gegenüber einem Vermieter übernommene selbstschuldnerische Bürgschaft tangiert nicht ohne weiteres den Schutzbereich des § 551 BGB. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Wohnungsmieter eine Mietsicherheit geleistet, ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt ... Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung, wenn es sich nicht um eine Inklusivmiete handelt. Die mit der Miete gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen sind nämlich zunächst eine Schätzung des in der Abrechnungsperiode anfallenden Verbrauchs des Mieters. Über die Schätzung muss dann, wenn die tatsächlichen Verbrauchswerte feststehen, eine Abrechnung erfolgen. Ein etwaiges Guthaben steht dem Mieter zu, kommt es zu einem Fehlbetrag, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten. Nicht immer liegen alle Belege und Abrechnungen direkt am letzten Tag der Abrechnungsperiode vor. Weiterhin muss die Umlegung dann vom Vermieter entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen erfolgen, was je nach Einzelfall etwas Zeit erfordert. Deshalb hat der Gesetzgeber dem Vermieter für die Abrechnung eine Frist zugestanden. Ist der Vermieter verpflichtet, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen? Wurde mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter Vorauszahlungen auf die Nebenkosten entrichtet, so ist der Vermieter zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung verpflichtet. Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt werden? Nach § 556 Abs. 3 S. 2 BGB muss der Vermieter die Abrechnung über Betriebskosten dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Die Abrechnungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Abrechnungszeitraums, also dem Zeitraum für den die Nebenkosten abgerechnet werden. Was kann der Mieter tun, wenn er keine Nebenkostenabrechnung erhält? Hat der Vermieter auch nach Ablauf der Frist keine Abrechnung erstellt, so sollte der Vermieter zuerst schriftlich zur Zusendung einer formell ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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