AnwaltOnline - Mietrecht April 2022

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel auch gegen volljährige Kinder des Mieters?

Sofern kein nach außen erkennbarer eigenständiger Mitbesitz eines inzwischen volljährigen Kindes vorliegt, kann eine Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel auch gegen das dort nicht aufgeführte Kind des Mieters erfolgen.

Denn wenn minderjährige Kinder nach Erreichen ...

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Tod eines Wohnungsmieters begründet keine Schadensersatzansprüche des Vermieters

Die besondere Belastung der Räume durch die Folgen eines nicht sogleich entdeckten Todesfalls ist schon in Ermangelung einer geeigneten Rechtsgrundlage weder von den Erben des Verstorbenen zu vertreten noch von ihnen zu beseitigen. ...

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Unterlassungsanspruch wegen Betreten des Grundstücks durch Katzen in ländlicher Region?

Die Parteien sind Grundstücksnachbarn und streiten darüber, ob die Beklagten berechtigt sind, auf ihrem Grundstück zwei Katzen zu halten, denen sie auch Freilauf gewähren.

Die Kläger bewohnen ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksgröße von 860 qm. Die Beklagten sind Mieter eines ehemaligen Stallgebäudes ...

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Anspruch auf Untervermietungserlaubnis bei Mietermehrheit

Der Anspruch einer Mietermehrheit auf Erteilung der Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten setzt nach § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht voraus, dass das dafür erforderliche berechtigte Interesse bei sämtlichen Mietern vorliegt. Es reicht aus, dass es lediglich in der Person eines von mehreren ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Das Thema des Monats

 

Hausfriedensbruch, wenn der Vermieter ungefragt zu „Besuch“ kommt?

Wann liegt Hausfriedensbruch vor?

Der Hausfriedensbruch ein Straftatbestand, der ausschließlich das individuelle Hausrecht („Die Wohnung ist unverletzlich“) schützt (§ 123 StGB).

Im Mietrecht betrifft dies in der Regel den Fall des vorsätzlichen Eindringens gegen den Willen des Berechtigten in die gemietete Wohnung. Denn immer wieder kommt es vor, dass sich ein Vermieter, der im Besitz eines Wohnungsschlüssels ist, vergewissern möchte, dass in „seiner“ Wohnung alles in Ordnung ist.

Das hierbei verkannte Problem ist, dass die Wohnung vom Vermieter vermietet wurde. Damit hat der bzw. haben die Mieter das Hausrecht und nur der Mieter darf entscheiden, wer seinen Herrschaftsbereich betreten darf.

Gegen den Willen des Mieters kann der Vermieter die Wohnung nicht (mehr) so einfach betreten - auch wenn unter gewissen Voraussetzungen ein Besichtigungsrecht besteht.

Ist ein Garten mitvermietet, so darf auch dieser nicht einfach betreten werden.

Hält sich ein Vermieter nicht daran, obwohl für Außenstehende klar erkennbar ist, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt (z.B. weil der Garten umzäunt ist oder eine optische Abgrenzung besteht), so macht sich der Vermieter strafbar.

Lediglich ein Einverständnis des Hausrechtsinhabers schließt den Tatbestand aus.

Es liegt übrigens auch dann ein Hausfriedensbruch vor, wenn sich ein Vermieter trotz entsprechender Aufforderung des Hausrechtinhabers uneinsichtig zeigt und nicht aus der Wohnung entfernt.

Kein Grund zur Entlastung wäre es, wenn die Terrassen- oder Haustür offen gelassen wurde und der Vermieter daher ggf. einfach einmal nach dem Rechten sehen will. Auch dies ist nicht zulässig, weil man normalerweise nicht davon auszugehen hat, dass in einer solchen Situation einfach jemand die Wohnung betreten würde. Ein solches Verhalten ist nicht sozialüblich ...

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Was gilt, wenn der Mieter Flüchtlinge aufnehmen will?

Bei Flüchtlingsströmen wie derzeitig aufgrund des Ukraine-Krieges, wollen sich auch viele Mieter solidarisch zeigen und Geflüchteten ein Dach über dem Kopf bieten.

Ob dies jedoch ohne weiteres möglich ist und welche Konsequenzen sich für Mieter und auch Vermieter aus einer solchen Aufnahme ergeben, ist nicht immer klar.

Aufnahme als Besucher ist erlaubt

Auch ein Mieter darf sich zur Aufnahme von Flüchtlingen entscheiden. Der Mieter hat die Entscheidungsfreiheit darüber, wen er als Besucher in der Wohnung empfängt. Es ist nicht Sache des Vermieters, darüber zu entscheiden, wer den Mieter besucht, sofern nicht die Belange des Vermieters oder der Mitbewohner beeinträchtigt werden.

Der Vermieter hat daher in aller Regel keine rechtliche Handhabe gegen eine solche Aufnahme, die sich im Rahmen eines Besuchs bewegt.

Der Mieter ist berechtigt, Besuche zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl ohne Erlaubnis des Vermieters zu empfangen, soweit damit keine Störung des Hausfriedens oder die vertragswidrige Benutzung der Wohnung verbunden ist.

Einer Aufnahme von Geflüchteten durch den Mieter steht also ...

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.

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