AnwaltOnline - Mietrecht August 2023 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Anforderungen an eine Modernisierungsmieterhöhung Nach § 559 Abs. 1 BGB in der hier gemäß Art. 229 § 49 EGBGB anzuwendenden bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung (aF) kann der Vermieter nach der Durchführung bestimmter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b BGB die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen; dabei ... |
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Keine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte, wenn das Kind in die Wohnung zieht? Bei der Überlassung einer Mietwohnung an das Kind des Mieters handelt es sich nicht um eine vertragswidrige Überlassung der Wohnung an Dritte Sinne von §§ 540, 553 BGB und damit auch nicht um einen Kündigungsgrund im Sinne der §§ 543 Abs. 1, 2 Nummer 2, 573 Abs. 1, 2 Nummer 1 BGB, solange der Mieter die Wohnung noch in eigener Person nutzt. ... |
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Wenn das warme Wasser zu lange auf sich warten lässt, kann ein Mangel vorliegen! Eine Hausverwaltung eines Vermieters kann Empfangsvertreter des Vermieters hinsichtlich eines Kündigungsschreibens eines Mieters sein (§ 180 und § 542 BGB). Stören Nutzer eines Hauses den Hausfrieden, können hierdurch gestörte Mieter ihr Mietvertragsverhältnis unter bestimmten Bedingungen sogar fristlos aufkündigen, wenn ... |
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Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn die einziehende Person nicht eindeutig identifizierbar ist! Eine Eigenbedarfskündigung, mit der die zukünftige Nutzung der Wohnung für mehrere nicht namentlich benannte Kinder des Vermieters geltend gemacht wird, ist wegen Verstoßes gegen § 573 Abs. 3 BGB unwirksam. Hierzu führte das Gericht aus: Nach § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht entspricht sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 54,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Kündigungsmöglichkeiten bei einem Staffelmietvertrag Ist ein formularmäßiger Kündigungsausschluss im Staffelmietvertrag wirksam? Ein Staffelmietvertrag wird regelmäßig in Verbindung mit einem formularmäßigen einseitigen Kündigungsausschluss abgeschlossen. Dies bedeutet, dass der Mieter in dieser Zeit den Mietvertrag nicht ohne Weiteres kündigen kann. Ein solcher Kündigungsausschluss ist in normalen Mietverträgen wegen unangemessener Benachteiligung nicht zulässig. Bei Staffelmietverträgen ist dies anders. Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557 a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, 23.11.2005 - Az: VIII ZR 154/04; BGH, 12.11.2008 - Az: VIII ZR 270/07). Insoweit gilt die zeitliche Obergrenze für einen beiderseitigen Kündigungsausschluss bei Staffelmietverträgen auch für einen einen einseitigen Ausschluss. Wird die zulässige Höchstdauer in einer Formularklausel überschritten, so wird die Klausel insgesamt unwirksam. Eine Aufteilung der Klausel in einen wirksamen Teil - etwa hinsichtlich eines Kündigungsverzichts von vier Jahren - und einen unwirksamen Teil kommt nicht in Betracht (BGH, 25.01.2006 - Az: VIII ZR 3/05). Hierbei ist zu beachten, auch formularmäßige Kündigungsausschlussklauseln für unwirksam erachtet werden, die den zulässigen Bindungszeitraum von vier Jahren um drei Monate verlängern, indem sie bestimmen, dass eine ordentliche Kündigung erstmals „nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums“ zulässig ist denn der zu betrachtende Zeitraum beginnt mir Abschluss der Staffelmietvereinbarung. Abweichungen sind bei Individualvereinbarung möglich! Auch individualvertraglich kann ein Kündigungsausschluss vereinbart werden. ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 44,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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