AnwaltOnline - Mietrecht Dezember 2021 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Anspruch des Vermieters auf Beseitigung einer Parabolantenne Mieter können sich nicht darauf berufen, dass sie über Satellit mehr Fernsehprogramme sehen könnten als über den Kabelanschluss. Da zudem auch die Möglichkeit besteht, sich über das Internet zu informieren, muss ein Vermieter ein von den Mietern angebrachte Parabolantenne nicht dulden. ... |
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Öffentliche Beleidigung im Fernsehen ist ein Kündigungsgrund Eine Formalbeleidigung ist grundsätzlich geeignet, eine Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen, wobei es stets auf die Begleitumstände der Äußerungen ankommt. Eine Beleidigung kann weniger schwer wiegen, wenn sie aufgrund einer Provokation erfolgt oder es sich um eine Unbeherrschtheit im ... |
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Kündigung wegen ruhestörenden Lärms Eine fristlose Mietvertragskündigung wegen einer Lärmstörung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Mieter zuvor vom Vermieter entsprechend abgemahnt wurde und dies zu keine Verhaltensänderung geführt hat. Eine pauschale Abmahnung wegen Lärmstörung ist hierzu jedoch nicht ausreichend, vielmehr muss in der Abmahnung Art, Ort und Zeit der jeweiligen ... |
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Titelverwirkung bei Verzicht auf die Räumungsvollstreckung über einen Zeitraum von über 2 Jahren Wenn der Räumungsgläubiger zwar über 2 Jahre nicht vollstreckt, jedoch den Ex-Mieter/Schuldner darauf hinweist, dass trotzdem kein neues Mietverhältnis begründet werden soll, so fehlt es schon am Umstandsmoment für eine Titel-Verwirkung. Das Zeitmoment für eine Verwirkung ist in der Regel erst nach Ablauf ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Nebenkosten: Wann kann eine Anpassung der Vorauszahlungen verlangt werden? Im Laufe eines Mietverhältnisses warten auf den Mieter in aller Regel nicht nur Mieterhöhungen, sondern auch Anpassungen der Nebenkostenvorauszahlungen. Auch wenn dies oftmals als versteckte Mieterhöhung empfunden werden mag, so spiegeln solche Anpassungen am Ende lediglich das Mieterverhalten wieder. Werden die Nebenkosten nicht als Pauschale gezahlt, so rechnet der Vermieter jährlich den tatsächlichen Verbrauch ab. Mit der Abrechnung ergibt sich dann eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Damit die Nachforderungen mit der Zeit nicht zu hoch ausfallen, kann eine Anpassung der Vorauszahlungen vorgenommen werden. Ein gleiches gilt natürlich auch für den Fall, dass bei einem sparsamen Mieter ständig hohe Guthaben entstehen. Die Anpassung kann also sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen, denn die Vorauszahlung soll den erwarteten Verbrauch des Mieters möglichst gut darstellen und muss angemessen sein (§ 556 Abs. 2 S. 2 BGB). Wer kann eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen vornehmen? Grundsätzlich ist sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter eine Anpassung möglich, wobei hierzu eine vorherige schriftliche Ankündigung an den Vertragspartner notwendig ist (§ 560 Abs. 4 BGB) – hierzu kann unsere Mustervorlage verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Vermieter zudem dazu verpflichtet ist, auf ein ausgewogenes und angemessenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen zu achten. Unangemessene Belastungen des Mieters sind daher untersagt (BGH, 28.11.2007 – Az: VIII ZR 243/06; BGH, 06.07.2011 – Az: VIII ZR 340/10). Die Vorauszahlung muss also auch dem vermutlichen Verbrauch entsprechen. Wann kann eine Anpassung vorgenommen werden? Jede Vertragspartei kann nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen, wenn sich aus der Nebenkostenabrechnung ergibt, dass die gezahlte Vorauszahlung nicht (mehr) dem tatsächlichen Verbrauch entspricht und im Mietvertrag keine Klausel enthalten ist, ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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