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AnwaltOnline - Mietrecht Dezember 2024

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Sind im Ruhrgebiet Schneefanggitter erforderlich?

Es besteht im Ruhrgebiet weiterhin (trotz oder gerade wegen des Klimawandels) keine dahingehende allgemeine Verkehrssicherungspflicht, Schneefanggitter auf Dächern von Gebäuden anzubringen.

Auch für das Aufstellen von Warnschildern vor Schneeabgängen besteht kein Anlass, wenn die ...

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Wohnraummiete: Kündigung ohne Abmahnung bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens

Ein Mieter eines Mehrparteienhauses, der dem polizeilichen Notruf wissentlich erfundene Tatsachen mitgeteilt und damit einen größeren Polizeieinsatz bei einem anderen Mieter auslöst, kann den Hausfrieden so schwerwiegend stören, dass dies eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ...

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Mieterhöhung bei Mischmietverhältnis

Auch in einem einheitlichen Wohnraummietverhältnis über eine Wohnung nebst Stellplatz/Garage kann auf der Grundlage der §§ 558 ff. BGB die Zustimmung zur Erhöhung des – vorliegend im Mietvertrag betragsmäßig gesondert ausgewiesenen – Stellplatz-/Garagenmietzinses auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. ...

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Einbau von Funkmessgeräten ist zu dulden

Mieter sind auch bei einer nachträglichen Änderung der Geräte zur Verbrauchserfassung nach der Heizkostenverordnung bzw. nach § 555d Abs. 1 BGB verpflichtet, diese Änderung zu dulden.

Die Mieter trifft durch § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 HeizkostenVO eine Duldungspflicht nicht nur beim ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen

Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit

 

Das Thema des Monats

 

Weihnachtsbaum, Adventskranz und Lichterketten im Mietrecht

In der Weihnachtszeit finden sich in fast jedem Haushalt Adventskränze und Weihnachtsbäume in allen Varianten. Egal, ob es sich um echten oder um Plastikschmuck handelt, jedes Jahr kommt es in vielen Haushalten auch zu Unfällen mit dem Weihnachtsschmuck - Kerzen verunreinigen den Teppich oder brennen sich in das Parkett ein, der Weihnachtsbaum oder Adventskranz steht plötzlich in Flammen und die Feuerwehr muss ausrücken.

Vermieter kann kein Verbot aussprechen

Der Vermieter kann dem Mieter das Anbringen von Weihnachtsdekoration nicht verbieten, auch nicht zur Vorbeugung gegen mögliche Schäden. Wachsflecken im Teppich oder Brandflecken im Parkett sind Schäden, die dem Mieter zur Last zu legen sind und somit auch von diesem zu beheben, da es sich zweifellos nicht um eine normale Abnutzung handelt.

Der Mieter ist jedoch ebenso zur Sorgfalt angehalten, wie es von einem Hauseigentümer zu erwarten wäre.

Brennende Kerzen sind erlaubt

Wendet der Mieter die erforderliche Sorgfalt an, so kann im Unglücksfall die Versicherung in Anspruch genommen werden. Wachskerzen sind nach gängiger Rechtsprechung erlaubt (OLG Schleswig, 02.06.1998 - Az: 3 U 22/97) - es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn sich trotz der erforderlichen Sorgfalt der Baum entzündet.

Es ist jedoch grob fahrlässig, die brennenden Kerzen 15-20 Minuten alleine zu lassen - kommt es in der Folge zu Schäden, so muss die Versicherung den Schaden nicht übernehmen.

Nicht alle Gerichte sehen dies jedoch so, oft kommt es auf den ganz konkreten Einzelfall an, so muss es beispielsweise dann nicht grob fahrlässig sein, wenn die Kerzen versehentlich (aufgrund einer kurzfristigen Ablenkung) unbeaufsichtigt gelassen werden. Entscheidet ein Gericht, ...

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

 

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