AnwaltOnline - Mietrecht Februar 2022 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Störung des Hausfriedens durch Kinderlärm zu Ruhezeiten: Fristlose Kündigung gerechtfertigt? Eine fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens kann bei wiederholtem Lärm (Streit, Geschrei, Gebrüll, knallende Türen und Kinderlärm) während der Ruhezeiten gerechtfertigt sein, da auch das Toleranzgebot gegenüber Kinderlärm nicht grenzenlos gilt. ... |
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Keine Rückbaupflicht, wenn der Vermieter Einbauten geduldet hat! Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten des scheidenden Wohnungsmieters (hier u. a.: Badewannenglasaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermietet die Wohnung mitsamt der Einbauten an einen Nachmieter, so steht ihm nach §§ 280, 249 BGB gegen den scheidenden ... |
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Geräuschemissionen einer psychisch kranken Miteigentümerin Auch nach der WEG-Reform 2020 kann ein Eigentümer Beeinträchtigungen seines Sondereigentums, die durch Geräusche, die von anderen Sondereigentümern ausgehen, selbstständig abwehren. Lärmstörungen von geringer Intensität, die von einer psychisch kranken ... |
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Räumungsvollstreckung: volljährige Kinder des Mieters sind keine Mitbesitzer Es ist im Falle des Wiedereinzuges eines Kindes nicht davon auszugehen, dass für die Einräumung des Mitbesitzes an der Wohnung der Eltern allein die polizeiliche Anmeldung ausreichend ist. Die Kinder der Mieter bleiben auch nach Erreichen der Volljährigkeit in der Regel Besitzdiener, ohne dass es darauf ankommt, ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Bürgschaft im Mietrecht Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gemäß § 765 BGB gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten eines anderen einzustehen. Bei der Mietbürgschaft übernimmt damit ein Dritter die Haftung für die Mietschulden des Mieters und ggf. für Ersatzansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Die Bürgschaft ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erteilt wurde, also wenn das Schriftstück vom Bürgen unterzeichnet und dieses dem Erklärungsempfänger - bei einer Mietbürgschaft dem Vermieter - übergeben wurde. Welche Arten der Bürgschaft gibt es? Zu unterscheiden ist zwischen einer Ausfallbürgschaft – das ist der gesetzliche Regelfall - und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, die gesondert vereinbart werden muss. Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur zweitrangig („subsidiär“), der Gläubiger muss sich daher erst an den Hauptschuldner halten (bei der Mietbürgschaft an den Mieter), bevor er nach erfolgloser Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner an den Bürgen herantreten kann. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hingegen kann der Gläubiger ohne weiteres gegen den Bürgen vorgehen; er muss hier nicht erst erfolglos versuchen, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben. Der Umfang der Bürgschaft erstreckt sich regelmäßig auch auf die Kosten der Rechtsverfolgung (d.h. auf die Gerichts- und Anwaltskosten und die Kosten der Zwangsvollstreckung). Tritt der Bürgschaftsfall ein, d.h. bezahlt der Mieter eine fällige Forderung des Vermieters nicht und bleibt - bei der Ausfallbürgschaft - auch eine Zwangsvollstreckung erfolglos, muss der Bürge für die Schulden des Mieters einstehen. Auf den Grund der Nichtzahlung des Mieters kommt es dabei nicht an. Der Bürge hat dann zwar seinerseits einen Regressanspruch gegen den Mieter - ob dieser allerdings durchgesetzt werden kann, hängt letztlich davon ab, wie solvent der Mieter ist. Ist eine Mietbürgschaft begrenzt oder unbegrenzt? Grundsätzlich sehen Mietverträge die Leistung einer Mietkaution vor, welche als Sicherheitsleistung für den Vermieter erbracht wird und bis zu drei Nettokaltmieten betragen darf. Diese Obergrenze ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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