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AnwaltOnline - Mietrecht Februar 2025

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Bei verspäteter Rückgabe der Mietfläche umfasst die Haftung des Untermieters das gesamte Mietobjekt

Im Rahmen der Haftung des Untermieters gemäß §§ 990 Abs.2, 280 Abs.1, 2, 286 BGB wegen verspäteter Rückgabe der Mietfläche an den Eigentümer und Hauptvermieter bezieht sich auch für den Bereich der Geschäftsraummiete der Schadensersatzanspruch auf das gesamte Mietobjekt, wenn eine von einem Untermieter genutzte ...

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Ist eine Überschreitung des Maßnahmewerts für Legionellen ein Mangel?

Die Sorge des Mieters, er könne die Mietsache nur mit Gefahr für seine Gesundheit nutzen, rechtfertigt noch keine Mietminderung. Der Mieter ist vielmehr gehalten, sich über Art und Ausmaß einer Gesundheitsgefährdung zu informieren und insbesondere auch die Reaktionen des Gesundheitsamtes zu berücksichtigen. ...

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Ausschluss der Eigenbedarfskündigung im Mietvertrag

1. Von der Einhaltung der äußeren Form zur Wahrung des Schriftformerfordernisses gemäß §§ 550, 126 BGB zu trennen ist die Frage, ob der Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Schriftform wirksam zu Stande gekommen ist. Dies richtet sich nach den allgemeinen Regeln über den Abschluss von Verträgen, §§ 145 ff., 130 BGB. Zweck des Schriftformerfordernisses ...

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Aufrechenbarkeit der gegenseitigen Ansprüche eines Mieters und Vermieters

Der Aufrechenbarkeit der gegenseitigen Ansprüche eines Mieters und eines Vermieters steht nicht entgegen, dass der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietkaution erst nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist des Vermieters fällig wird (Anschluss BGH, 20.07.2016 - Az: VIII ZR 263/14). § 387 BGB verlangt für das Vorliegen einer Aufrechnungslage nur, ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen

Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit

 

Das Thema des Monats

 

Ungültige Klauseln im Mietvertrag: so verhält man sich als Mieter richtig

Mietverträge enthalten ganz regelmäßig ungültige Klauseln, in denen Vermieter dem Mieter Verpflichtungen aufbürden, die der Mieter nicht tragen muss. So enthält nahezu jeder bei uns geprüfter Mietvertrag eine oder mehrere ungültige Klauseln. Dies liegt hauptsächlich daran, dass sich das Mietrecht mieterfreundlicher entwickelt und in der Folge ehemals zulässige Klauseln nicht mehr wirksam sind.

Doch wie geht man als (ggf.) potenzieller Mieter mit so einer Situation sinnvoll um?

Was gilt grundsätzlich bei ungültigen Klauseln?

Grundsätzlich sind nur Vereinbarungen wirksam, die gegenüber den gesetzlichen Regelungen einen Vorteil für den Mieter darstellen. Benachteiligt werden dürfen sie nicht.

Deshalb sind Mieter auch nicht verpflichtet, Klauseln, die ungültig sind, zu erfüllen. Denn durch solche Klausel würde der Mieter übervorteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag mit solchen Klauseln unterschrieben wurde. In einem solchen Fall wird die ungültige Klausel durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Ungültige Klauseln im Mietvertrag führen jedoch nicht dazu, dass der gesamte Vertrag ungültig ist, wenn eine salvatorische Klausel im Mietvertrag aufgenommen wurde. Dies ist eine Regelung, die festlegt, dass der Vertrag auch dann weiterhin gültig bleibt, wenn eine oder mehrere seiner Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sind. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Hat ein Mieter aufgrund einer ungültigen Klausel bereits Zahlungen geleistet, so können diese Zahlungen zurückgefordert werden. Die Verjährungsfrist für die Rückforderung von Zahlungen aufgrund ungültiger Klauseln beträgt in der Regel 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Schadens (hier der ungültigen Klausel).

Eine Sammlung von häufig verwendeten ungültigen Vertragsklauseln haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Wie sollte sich der Mieter bei Vertragsverhandlungen verhalten?

Da Mieter bei übervorteilenden Klauseln sehr gut geschützt sind, können vor Vertragsschluss ungültige Klauseln im Mietvertrag getrost ignoriert werden. Der Mieter braucht mit dem Vermieter um solche Klausel nicht verhandeln und kann den Vertrag auch mit diesen Klauseln unterschreiben. Die nachteiligen Regelungen erhalten ohnehin keine Geltung und der Mieter erspart sich eine Diskussion mit dem Vermieter, die eventuell dazu führt, dass der Mietvertrag gar nicht abgeschlossen wird.

Es spricht aber auch nichts dagegen, den Vertrag ...
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Mietvertrag: Diese ungültigen Passagen kann der Mieter ignorieren

In Mietverträgen sind oft unwirksamen Klauseln enthalten. Es ist jedoch nicht notwendig, diese aus dem Vertrag herauszuhandeln, um auf der sicheren Seite zu sein. Stattdessen können Mieter den Vertrag trotzdem unterschreiben, da man an rechtswidrige Abmachungen nicht gebunden ist. Wenn der Vermieter dann später auf die Erfüllung einer unwirksamen Klausel pocht, kann einfach auf die Unwirksamkeit verwiesen werden - die Forderung des Vermieters muss der Mieter dann nicht erfüllen.

Die nachfolgenden ungültigen Klauseln finden sich in der Praxis besonders oft in Mietverträgen:

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

 

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