Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Mietrecht Januar 2025 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Kann eine Betriebskostenabrechnung pauschal bestritten werden? Die Richtigkeit des Ergebnisses einer Berechnung der Betriebskosten, die auf erkennbar falschen Voraussetzungen beruht, darf pauschal bestritten werden. Hierzu führte das Gericht aus: Die vorgelegte Betriebskostenabrechnung ist unter rein formalen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden; sie weist insbesondere die berücksichtigten Betriebskostenarten, ... |
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Kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung mit Vergleichswohnung bei fehlender Vergleichbarkeit Stützt sich ein Mieterhöhungsverlangen auf Vergleichswohnungen, so müssen diese mit der Wohnung vergleichbar sein. Andernfalls liegt kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vor. Eine Wohnflächenabweichung von 33% schließt eine Vergleichbarkeit der Wohnungen aus. ... |
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Anspruch auf Belegübersendung auch bei zumutbarer Möglichkeit der Belegeinsicht? Es besteht kein Anspruch auf Belegübersendung, wenn in sämtlichen erstellten Abrechnungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Möglichkeit der Belegeinsicht in der Geschäftsstelle der Verwaltung möglich ist und dies dem Mieter zumutbar ist. Befinden sich in den Heizkostenabrechnungen völlig unterschiedliche ... |
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Qualitative Anforderungen an die Modernisierung einer Mietwohnung bei Austausch einer alten Gasetagenheizung Wird in einer Mietwohnung eine fast drei Jahrzehnte alte Gasetagenheizung ausgetauscht, kann davon ausgegangen werden, dass die Lebensdauer vollständig abgelaufen war mit der Folge, dass selbst dann nicht die gesamten Kosten für das neue Gerät als Modernisierungsaufwand angesetzt werden können, wenn unterstellt wird, dass es sich um eine modernisierende Instandsetzung handelte. ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Haustüren und Zugänge zur Mietwohnung: Rechte und Pflichten im Mietrecht Der Mieter hat einen mietrechtlichen Anspruch gegen den Vermieter auf ungehinderte Zufahrt und Zugang zu seiner Wohnung aus dem Mietvertrag. Sichere Haustüren und Zugänge gewährleisten Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre der Mieter. Zudem sind Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt gegen unbefugtes Eindringen zu schützen. Der Vermieter trägt die Verantwortung, die Gebäudezugänge in einem funktionstüchtigen und sicheren Zustand zu halten, und die Mieter sind verpflichtet, diese Maßnahmen durch ein vertragstreues Verhalten zu unterstützen. Vermieter muss Sicherheit gewährleisten! Der Vermieter muss gewährleisten, dass die gemieteten Räume gegen das Eindringen unbefugter Personen durch Schlösser an den Türen gesichert sind (BGH, 05.11.1952 - II ZR 47/52) und die Wohnungseingangstür ordnungsgemäß schließt (AG Fürth, 08.10.2004 - Az: 360 C 3315/03). Auch die Sicherheit der Zu- und Abgänge, der Treppen und Flure sowie der sonstigen mitvermieteten Hausteile muss gewährleistet sein. Der Vermieter muss daher dafür Sorge tragen, dass die Haustür zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verschlossen bleibt (LG Berlin, 17.02.1987 - Az: 64 S 118/86), wozu aber ein Schnappschloss genügt. Verletzt der Vermieter diese Verpflichtung, kann er sich gegenüber den Mietern schadensersatzpflichtig machen. Daher muss er die einzelnen Mieter auch dazu anhalten, die Haustür geschlossen zu halten und dies durch entsprechende technische Vorrichtungen sicherstellen. Es gibt jedoch keine gesetzliche Pflicht des Vermieters, besondere Sicherheitsmaßnahmen zu tätigen, die über den allgemein üblichen Standard hinausgehen. Es muss also nur ein Mindestmaß an Sicherheit durch den Vermieter gewährleistet werden. Im Rahmen seiner Verpflichtung, die Mietsache im vertragsgemäßen Gebrauch zu halten, ist der Vermieter weiterhin dazu verpflichtet, notwendige Reparaturen und Instandsetzungen vorzunehmen. Mitwirkungspflicht des Mieters Der Mieter ist seinerseits dazu verpflichtet, an der Sicherheit des Objekts mitzuwirken. Dies bedeutet, das auftretende Sicherheitsprobleme dem Vermieter zu melden sind und ansonsten zur Sicherheit soweit erforderlich beizutragen. Weiterhin sind auch die Türen pfleglich uns sorgfältig zu behandeln. Dürfen Hauseingangstüren offen stehen? Aufgrund seiner Sicherheitsverpflichtungen kann der Vermieter von den Mietern verlangen, dass das unbeaufsichtigte Offenstehen der Hauseingangstür durch Mieter unterlassen wird. Schließlich ist es offensichtlich, dass die Gefahr des Eindringens Unbefugter in das Haus zumindest erleichtert wird, wenn die Hauseingangstür unbeaufsichtigt offen steht. Andererseits ist es nicht verboten, die Haustür zum Zwecke des Lüftens kurzzeitig zu öffnen, wenn der Eingang dabei unter Aufsicht steht. Denselben Standpunkt nimmt die Rechtsprechung im Übrigen im ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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