AnwaltOnline - Mietrecht November 2021 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Wertpapierguthaben als Mietkaution: Auffüllung bei Wertverlust? Bei Wertverlust eines als Mietkaution verpfändeten Wertpapierguthabens (hier: Anteilsscheine an einem offenen Immobilienfonds) ist der Mieter zur Auffüllung der Sicherheit bis zur Höhe des mietvertraglich geschuldeten Betrags verpflichtet. ... |
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Studenten-WG hat Anspruch auf Mieterwechsel! Ein Vermieter, der einen Mietvertrag (erkennbar) mit einer Studenten-WG abschließt, kann einen späteren Mieterwechsel nur dann ablehnen, wenn ein in der Person des neuen Mieters liegender wichtiger Grund zur Ablehnung vorliegt. In anderen Fällen besteht seitens der Wohngemeinschaft ein Anspruch darauf, ... |
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Fehlende Betriebskostenabrechnungen und die Grenzen der Rückforderung von Vorauszahlungen Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter die Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur dann verlangen, soweit er zuvor keine Möglichkeit hatte, seinen Abrechnungsanspruch durch die Zurückbehaltung der Betriebskostenvorauszahlungen durchzusetzen. ... |
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Beschlüsse auf unzulässiger Eigentümerversammlung Beschlüsse, die auf einer Versammlung gefasst werden, zu der ein nicht ermächtigter Eigentümer eingeladen hat, sind nicht nichtig. Alleine auf die nicht innerhalb der Anfechtungsfrist erfolgte Protokollversendung kann ein Wiedereinsetzungsantrag nicht mit Erfolg gestützt werden. ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Mieterhöhung - Mieter muss zustimmen! Ohne Zustimmung des Mieters geht es nicht! Vermieter können den Mietzins nicht einseitig erhöhen. Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen, damit die Erhöhung wirksam wird (§ 558b BGB). Der Mieter kann die Zustimmung aber auch verweigern, wenn die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nicht erfüllt sind (siehe: Mieterhöhung) und kann weiterhin die alte Miete zahlen. Wenn der Mieter seine Zustimmung verweigert, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind, so muss der Vermieter den Mieter auf Erteilung der Zustimmung verklagen. Der Mieter kann also eine berechtigte Mieterhöhung nicht einfach damit verhindern, dass er dem Erhöhungsverlangen nicht zustimmt. Bis wann muss die Zustimmung des Mieters erfolgen? Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens Zeit, nicht, teilweise oder ganz zuzustimmen. Der Vermieter hat anschließend drei Monate Zeit, den Mieter auf Erteilung der Zustimmung verklagen. Wird diese Frist versäumt, so muss das Mieterhöhungsverfahren von vorne begonnen werden. Wie wird das Einverständnis erklärt? Allein schon aus Gründen der Beweisbarkeit sollte ein Mieter sein (teilweises) Einverständnis zu einem Mieterhöhungsverlangen nur schriftlich erklären - schließlich genügt grundsätzlich die Zahlung des verlangten neuen Mietzinses, um ein Einverständnis zu begründen („schlüssiges Verhalten“). Hier gilt die Faustregel, dass ein Mieter durch die vor ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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