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AnwaltOnline - Mietrecht Oktober 2024

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Ermittlung der ortsübliche Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten bei Vorliegen eines Mietspiegels

Dem sachverständig beratenen Tatrichter stehen, wenn sich nach der - stets erforderlichen - Berücksichtigung von Qualitätsunterschieden in den Wohnwertmerkmalen der zum Vergleich herangezogenen Wohnungen noch eine breite Marktstreuung der Vergleichsmieten ergibt, verschiedene Ansätze für die Ermittlung der ...

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Keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Mieters für Küche mittels Leihvertrag!

Die nachfolgende Regelung in einem Mietvertrag ist unwirksam:

„Die Einbauküche ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Sie gehört dem Vermieter und wird dem Mieter kostenlos zum Gebrauch überlassen. Für Instandhaltungen und Reparaturen muss der Mieter aufkommen.“ ...

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Wann darf der Mieter eine Markise am Balkon anbringen?

Überwiegt das Interesse des Mieters an der Herstellung eines ausreichenden Sonnenschutzes auf dem Balkon das Interesse des Vermieters am Schutz der Bausubstanz sowie am Schutz vor optischen und ästhetischen Beeinträchtigungen, kann sich aus ...

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Mietminderung während Abriss- und Neubauarbeiten am Nachbargebäude

Während der Abriss- und Neubauarbeiten am Nachbargebäude ist der Mietzins gemäß § 536 Abs. 1 BGB bei von dem Nachbargrundstück ausgehenden den vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigenden Bauimmissionen gemindert. ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen

Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit

 

Das Thema des Monats

 

Was ist bei der Vermietung einer Eigentumswohnung zu beachten?

Die Vermietung von Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) ist ein immer wiederkehrendes Streitthema. Viele Eigentümer fragen sich: Darf ich meine Wohnung ohne die Zustimmung der Miteigentümer vermieten?

Rechtlicher Rahmen

Bei einer Wohneigentümergemeinschaft, die in der Regel aus mehreren Eigentümern besteht, sind die Rechte und Pflichten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Es ist zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zu unterscheiden. Bei der Eigentumswohnung handelt es sich um Sondereigentum, mit dem gemäß § 13 WEG jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, nach Belieben verfahren kann. Insbesondere kann er dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen.

Das bedeutet: Die Vermietung der eigenen Wohnung ist erstmal ohne Zustimmung der Miteigentümer möglich.

Trotzdem sind Einschränkungen möglich, wenn eine Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung bestimmte Einschränkungen oder eine Zustimmungspflicht der Gemeinschaft z.B. bei einer gewerblichen Vermietung vorsehen.

Eine weitere Einschränkung ergibt sich aus der Zweckbestimmung des Sondereigentums. Ein als Wohnraum deklariertes Sondereigentum kann nicht einfach für andere Zwecke verwendet werden.

Wird die Zweckbindung nicht beachtet, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Unterlassungsanspruch haben.

Eine zweckwidrige Nutzung ist zwar grundsätzlich unzulässig, kann jedoch in Ausnahmefällen zulässig sein, wenn sie nach ihrer Art und Durchführung nicht mehr stört oder beeinträchtigt als die vorgesehene Nutzung (BGH, 16.05.2014 - Az: V ZR 131/13).

Die letzte Einschränkung hinsichtlich der Verfügung über das Sondereigentum erwächst aus dem Umstand, dass die Rechte anderer Eigentümer nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Sind Kurzzeitvermietungen zustimmungspflichtig?

Eine langfristige Vermietung zu Wohnzwecken ist üblicherweise zustimmungsfrei und rechtlich unproblematisch. Doch bereits bei Kurzzeitvermietungen kann die Sachlage aufgrund der ständig wechselnden Bewohner anders zu beurteilen sein und unter Umständen sogar gegen örtliche Verordnungen verstoßen. Eine solche Nutzung wird in der Regel nicht als reiner Wohnzweck betrachtet, sondern eher ...

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

 

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