AnwaltOnline - Reiserecht April 2020 ISSN: 1511-8975
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems:
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Gebühren für Hilfe bei der Reisestornierung? Es ist zulässig, wenn ein Reisevermittler in seinen AGB vorsieht, dass für die Unterstützung bei der Stornierung einer Reise eine Gebühr verlangt wird, da es sich hierbei um eine Leistung handelt, die nicht von der Reisevermittlung umfasst ist.
Konkret ging es um einen Online-Vermittler, der für diese Leistung eine Servicegebühr über 55 € pro Reisenden verlangte. ... |
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Reisepreisminderung bei Veränderung des Ankunftsflughafens und erforderlichem Bahntransfer Verlängert sich die Reisezeit um 6 1/2 Stunden, weil es zu einer Veränderung des Ankunftsflughafens gekommen ist, die einen Bahntransfer notwendig gemacht hat, so berechtigt dies zu einer Minderung des Reisepreises, die pro Stunde verlängerter Reisezeit 7,5% des Reisetagespreises beträgt. ... |
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Anspruch auf Rückzahlung nach der Kündigung von Pauschalreise wegen Vulkanausbruch Der Reiseveranstalter verliert bei wirksamer Kündigung wegen höherer Gewalt gem. §§ 651j Abs. 1, 651e Abs. 3 S. 1 BGB den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der bereits bezahlte Reisepreis ist zurückzuerstatten.
Bei der Beurteilung, ob § 651j BGB (a.F.) als ergänzungsbedürftige Regelung ... |
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Reiseabbruchversicherung muss bei Frühgeburt während der Reise zahlen! Eine Reiseabbruchversicherung umfasst auch den Fall einer Frühgeburt während der Reise, sofern die Leistungsfälle „Schwangerschaft“ und „unerwartete schwere Erkrankung“ abgedeckt sind.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Eine Urlauberin war gezwungen, ihren Urlaub in Asien abzubrechen, da die Wehen ... |
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Rechtsberatung per WhatsApp Für alle, denen E-Mail zu langsam oder zu umständlich ist:
Schicken Sie Ihre Anfrage und Unterlagen einfach an 004915165146585. Sie erhalten dann ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Rückfragen 14 Tage lang inbegriffen, solange der geschilderte Sachverhalt nicht geändert oder erweitert wird.
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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Die Reiserücktrittskostenversicherung tritt ein, wenn dem versicherten Reiseteilnehmer der Antritt oder die Fortsetzung einer Reise nicht zugemutet werden kann, weil er selbst oder ein naher Angehöriger einen schweren Unfall erleidet oder nicht vorhersehbar schwer erkrankt.
Auch erhebliche Schäden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer, Naturkatastrophen oder vorsätzlichen Straftaten Dritter können die Reise unzumutbar machen.
Fast alle Versicherungen treten in den folgenden Fällen ein | Tod | schwere Unfallverletzung | unerwartete Erkrankung | Impfunverträglichkeit | Schwangerschaft | schwere Schäden am Eigentum | Verlust des Arbeitsplatzes des Versicherten, eines Mitreisenden oder nahen Angehörigen | Was zahlt die Reiserücktrittskostenversicherung?
Die Versicherung zahlt Rücktrittskosten und ggf. bei Reiseabbruch die Kosten, die durch die Rückreise zusätzlich entstehen. ... |
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