Unter den häufig als „Kleingedrucktes“ bezeichneten Texten versteht man die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) eines Vertragspartners, hier des
Reiseveranstalters.
Sie sollen nach dessen Willen allen mit ihm geschlossenen Verträgen zu Grunde gelegt werden. Da solche AGB meist die Tendenz haben, die wirtschaftlichen Interessen ihres Verwenders stärker zu berücksichtigen als die des anderen Vertragspartners, enthält das Bürgerliche Gesetzbuch spezielle Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Vertragspartner des Verwenders, insbesondere den Verbraucher, schützen sollen.
Die „Allgemeinen Reisebedingungen“ sind solche AGB. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Reiseveranstalter vor Vertragsabschluss klar und unmissverständlich auf sie hinweist (im Allgemeinen im
Reiseprospekt), der
Reisende von ihnen auf zumutbare Weise Kenntnis nehmen kann und mit der Verwendung einverstanden ist.
Die allgemeinen Reisebedingungen werden ...