AnwaltOnline - Reiserecht Dezember 2020 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems: ✉ Rechtsberatung per Email - ✆ Premium Telefonberatung - ✆ WhatsApp-Beratung Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Baulärm im Hotel wegen Sanierungsarbeiten nach Hurrikan Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden eine Reise in die Dominikanische Republik gebucht. Wegen Informationen über einen Hurrikan, der an der Dominikanischen Republik vorbei gezogen war, fragten die Reisenden durch das Reisebüro bei dem Hotel an, welche Schäden dieser an dem Hotel verursacht habe. Die Agentur gab per E-Mail an, dass nach leichten Sturmschäden wieder alles in bester Ordnung sei. Während des Aufenthalts wurden in der Hotelanlage Bauarbeiten ausgeführt. ... |
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Reisevermittlung von Reiseeinzelleistungen unterliegt nicht dem Pauschalreiserecht Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um Mängel in einem gebuchten Hotel in Curaçao. Die Reisenden hatten über einen Reisevermittler mehrere Reiseleistungen (hier: Flug und Hotel) gebucht und waren der Ansicht, die Ansprüche unterlägen daher dem Pauschalreiserecht. Hier lag aber jeweils ein Vertrag ... |
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Ausgleichszahlung bei Flugumleitung wegen Umlaufverfahren Muss der letzte Flug einer im Umlaufverfahren eingesetzten Maschine wegen Verspätungen der Vorflüge aufgrund des am Zielflughafen geltenden Nachtflugverbots umgeleitet werden, schuldet das Luftfahrtunternehmen Ausgleichszahlung, wenn dies im Ergebnis zu einer verspäteten Ankunft führt (vorliegend: mehr als vier Stunden). ... |
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Flugannullierung am Tag vor dem Abflug aufgrund des bloßen Verdachts einer witterungsbedingten Flugbeschränkung Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung vor, wenn die Fluggesellschaft einen Flug am Tag vor dem geplanten Abflug storniert, weil es möglicherweise zu einer witterungsbedingten Flugbeschränkung wird. Hier liegt eine freiwillige Annullierung ohne hinreichend sichere Prognosebasis vor. ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Schadenersatz bei Bahnverspätung Fällt ein Zug aus oder kommt dieser zu spät und hat dies das Eisenbahnunternehmen zu verantworten, so hat der Reisende nach der EU-Fahrgastrechte Verordnung (EG 1371/2007) grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung in Geld und auf Wunsch in Bargeld, sofern der Erstattungsbetrag 4 € übersteigt (Art. 17 Abs. 3 Fahrgastrechte Verordnung). Allgemein gilt:
ab 60 Minuten Verspätung am Zielort besteht ein Anspruch auf Erstattung von 25% des Fahrpreises ab 120 Minuten Verspätung besteht ein Anspruch auf Erstattung von 50% des Fahrpreises Hat ein Fernverkehrszug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als 60 Minuten Verspätung, erhält der Fahrgast eine Entschädigung. Diese Zusage gilt nicht nur für einen einzelnen Zug, sondern umfasst die gesamte Reisekette im Fernverkehr. Das bedeutet: Verpasst ein Kunde aufgrund einer nur geringen Verspätung seinen Anschlusszug und trifft er deshalb an seinem Zielbahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung ein, besteht Anspruch auf eine Entschädigungsleistung. Die Regelung gilt auch dann, wenn ein Zug ausfällt. Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde oder wenn bei seiner Ankunft am Zielort eine Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder mit geänderter Streckenführung weniger als 60 Minuten beträgt. Zudem hat der Reisende die folgenden Rechte: Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Zug durchführen, ... |
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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt. Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Sie haben hier in Deutschland Ihre Reise gebucht, dann kann man auch erwarten, dass Sie diese ohne Schaden und ohne Mängel überstehen. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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