Die Reisegepäckversicherung gewährt Versicherungsschutz bei Verlust, zum Teil auch bei Zerstörung oder Beschädigung des
Reisegepäcks während der Reise.
Versichert ist das Reisegepäck des Versicherungsnehmers selbst und seiner mitreisenden Familienangehörigen, die mit ihm in demselben Haushalt leben. Dazu gehören auch Lebensgefährten.
Das Reisegepäck ist versichert, wenn es aufgegeben wurde oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt.
Was ist versichert? Bei den versicherten Gegenständen des Reisegepäcks gibt es besondere Bestimmungen für Wertsachen, wozu auch Foto- und Filmausrüstung gehören.
Hier tritt die Versicherung nur ein, wenn diese Gegenstände besonders gesichert sind; auch wird i.a. nicht immer der volle Wert ersetzt.
Fahrräder müssen zusätzlich versichert werden. Geld, Wertpapiere und Dokumente sind nicht versichert.
Was konkret vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, steht in den Versicherungsbedingungen.
Was ist bei Diebstahl zu tun?Damit der Versicherungsnehmer die Versicherung in Anspruch nehmen kann, ist es zunächst erforderlich, dass ein Diebstahl bei der örtlichen Polizei zur Anzeige bringt und eine Stehlgutliste einreicht. Nur so ...