AnwaltOnline - Reiserecht Mai 2021

ISSN: 1511-8975

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Interessante Urteile

 

Stornierung einer Flugpauschalreise während der Corona-Pandemie

Ein Reiseveranstalter kann eine (angemessene) Stornogebühr verlangen, wenn die Reisenden eine gebuchte Reise stornieren, obwohl zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben war, dass die Reise normal stattfinden kann.

Vorliegend hatte der Reiseveranstalter eine Stornogebühr in Höhe von 75% ...

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Flugannullierung wegen Fluglotsenstreiks

Im vorliegenden Fall wurden die Passagiere per E-Mail darüber informiert, dass aufgrund eines Fluglotsenstreiks in Frankreich die Durchführung des (Rück-)Fluges nicht möglich sei. Angeboten wurde entweder mit dem nächst möglichen Flug kostenlos befördert zu werden, einen anderen Flug zu buchen, wobei die ...

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Reisepreisminderung, wenn die Flusskreuzfahrt wegen Niedrigwasser teilweise undurchführbar ist?

Im vorliegenden Fall war eine Flusskreuzfahrt von Berlin nach Prag nicht ganz wie geplant gelaufen. Niedrigwasser machte eine Weiterfahrt teilweise unmöglich. Stattdessen erfolgte Stadtbesichtigungen mit Bustransport, ein Schiffswechsel. Erst ab Leimeritz konnte die Reise wie geplant durchgeführt werden. ...

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Flugverspätung wegen Reifendefekt eines vorangegangenen Flugzeugs: EU-Ausgleichszahlung?

Im vorliegenden Fall stritten die Beteiligten um den Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung, nachdem es zu einer erheblichen Flugverspätung - 5 Stunden und 40 Minuten - gekommen war. Der vorangegangene Flug, welcher für den Vortrag vorgesehen war, konnte nämlich erst mit deutlicher Verspätung starten, da die Startbahn ...

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Weitere Urteile zum Reiserecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst?

Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.

Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.

Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.

Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.

Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht

 

Das Thema des Monats

 

Rechte des Flugreisenden bei Streik

Die Gewerkschaft hat es angekündigt: Der Luftverkehr soll bestreikt werden. Für viele Reisende, die von einer Streikmaßnahme betroffen sind, stellt sich die Frage, welche Rechte ihnen zustehen.

Zunächst einmal wird die Fluggesellschaft in aller Regel von sich aus bemüht sein, den Schaden so gering wie möglich zu halten und Reisende, deren Flug nicht starten kann, auf andere Flüge umzubuchen.

Hinsichtlich der Rechtslage kommt es auf die Art des betroffenen Flugs an.

Linienflüge

Reisende, die einen Linienflug gebucht haben, können eine Umbuchung verlangen. Die Umbuchung ist kostenlos. Betroffene Passagiere haben einen Anspruch auf eine solche Umbuchung.

Ein für die Fluggesellschaft unbeherrschbarer Streik ist ein außergewöhnlicher Umstand. Ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung daher besteht nicht (BGH, 21.08.2012 - Az: X ZR 138/11 und X ZR 146/11). Dies ist aber nur dann der Fall, wenn es sich um einen Streik handelt, der nicht von Beschäftigten des ausführenden Luftfahrtunternehmens durchgeführt wird (z.B. ein Fluglotsenstreik oder ein Streik des Flughafenpersonals).

Die Fluggesellschaft ist aber auch dann verpflichtet, alles ihr Mögliche zu unternehmen, um die Folgen zu minimieren.

Ein Streik von Beschäftigten des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist kein außergewöhnlicher Umstand, der einer EU-Ausgleichszahlung engegenstehen könnte. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Streik unter Beachtung der Anforderungen des nationalen Rechts organisiert wird.

Ein Streik ist als eine der möglichen Erscheinungsformen von Kollektivverhandlungen, unabhängig von den Besonderheiten des entsprechenden Arbeitsmarktes oder des anwendbaren nationalen Rechts zur Umsetzung dieses Grundrechts, als ein Vorkommnis anzusehen, das Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Arbeitgebers ist. Zudem ist ein Streik als eine für jeden Arbeitgeber vorhersehbare Tatsache anzusehen, insbesondere, wenn ein solcher Streik angekündigt wurde.

Der Arbeitgeber verfügt grundsätzlich über die Mittel, sich auf einen Streik vorzubereiten und damit dessen Folgen gegebenenfalls abzufangen, da für ihn der Ausbruch eines Streiks ein vorhersehbares Ereignis darstellt.

Insofern kann ein ausführendes Luftfahrtunternehmen dessen Beschäftigte zur Durchsetzung besserer Arbeitsbedingungen und einer höheren Bezahlung streiken, nicht behaupten, es habe keinerlei Einfluss auf die Streikmaßnahmen.

Daher kann ein Streik von Beschäftigten eines ausführenden Luftfahrtunternehmens nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der Verordnung über die Fluggastrechte angesehen werden, wenn er mit ...

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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt.

Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Sie haben hier in Deutschland Ihre Reise gebucht, dann kann man auch erwarten, dass Sie diese ohne Schaden und ohne Mängel überstehen.

Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten!

 

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