Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Reiserecht April 2024 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Reiserücktrittskostenversicherung: Was ist bei einer Mehrfachversicherung zu beachten? Nach § 78 Abs. 2 S. 1 VVG haben die Versicherer im Falle einer Mehrfachversicherung im Sinne von § 78 Abs. 1 VVG im Innenverhältnis diejenigen Anteile der Gesamtentschädigungsleistung zu übernehmen, die dem Verhältnis der Entschädigungsleistung entspricht, die sie dem Versicherungsnehmer nach dem jeweiligen Vertrag schulden. ... |
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Wegfall individueller Landgänge auf einer Kreuzfahrt Landgänge stellen ein typisches Gepräge einer Kreuzfahrt dar. Entfallen diese Landgänge bzw. werden sie nur noch geführt angeboten, handelt es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 651l Abs. 1 BGB. Der Reisende kann daher den Vertrag kündigen, wenn der Reiseveranstalter eine ... |
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EU-Ausgleichszahlungsanspruch bei Unklarheit darüber, ob es sich um einen oder um mehrere selbstständige Flüge handelt Sinn und Zweck der FluggastrechteVO sind vorrangig zu beachten. Zweck der FluggastrechteVO ist es, durch die Entschädigungspflicht Flugunternehmen dazu zu bewegen, vermeidbare Unannehmlichkeiten für Flugpassagiere zu verhindern oder zumindest zu reduzieren und durch Verzögerungen dennoch entstandene Unannehmlichkeiten abzumildern. ... |
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Sind Flugsicherheitsmängel oder versteckte Fabrikationsfehler ein außergewöhnlicher Umstand? Außergewöhnliche Umstände sind Vorkommnisse, die aufgrund ihrer Natur und Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind, wie beispielsweise Naturkatastrophen, versteckte Fabrikationsfehler oder terroristische Sabotageakte. In den Erwägungsgründen (14) und (15) der Verordnung sind außergewöhnliche Umstände beispielsweise ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Sparreisen: Was verbirgt sich eigentlich dahinter? Zweck von „Sparreisen“ ist es, dem Reiseveranstalter die Auswahl des Hotels zu überlassen. Bei Sparreisen sind deshalb im Zeitpunkt der Buchung nur Zielgebiet und Hotelkategorie bekannt, nicht jedoch das konkrete Hotel. Dieses kann der Veranstalter bis zur Ankunft des Reisenden im Zielgebiet bestimmen. Das Zielgebiet (einschließlich zugesagter Besonderheiten wie Skigebiet oder Strandnähe) und Kategorie (Zahl der Hotelsterne) müssen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Wie hoch ist die Anzahlung bei Sparreisen? Eine höhere Anzahlung als 20 % des Reisepreises kann durch AGB begründet werden, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Für eine Anzahlung, die 20 % des Reisepreises nicht übersteigt, hat der Bundesgerichtshof genügen lassen, dass es sich um eine verhältnismäßig geringfügige Vorleistung des Reisenden handelt, der durch den zwingend zu übergebenden Sicherungsschein gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Die Vereinbarung einer höheren Anzahlungsquote in AGB ist nicht ausgeschlossen, setzt aber zumindest voraus, dass der Reiseveranstalter darlegt, dass die von ihm bei Vertragsschluss zu leistenden Aufwendungen bei denjenigen Reisen, für die die höhere Anzahlung verlangt, typischerweise die geforderte Quote erreichen (BGH, 09.12.2014 - Az: X ZR 147/13). ... |
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Hotelcheck für Mängel und Haftungsfragen Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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