AnwaltOnline - Reiserecht August 2022

ISSN: 1511-8975

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Interessante Urteile

 

Flugannullierung: Wenn der Fluggast nicht rechtzeitig informiert wurde ...

Nach Art. 5 Abs. 1 lit. c) i) VO (EG) Nr. 261/2004 sind Ausgleichszahlungen dann nicht zu leisten, wenn die Fluggäste über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden.

Grundsätzlich ist das ausführendes Luftfahrtunternehmen gemäß Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 261/2004 für diese rechtzeitige ...

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Erstattung von Flugscheinkosten nach Flugstornierung

Durch den Luftbeförderungsvertrag ist geschuldete Hauptleistung nur die Beförderung des Fluggastes von dem im Vertrag vereinbarten Startflughafen zum Zielflughafen. Zu einer Schlechtleistung oder Nichtleistung der Fluggesellschaft kommt es mithin nur in den Fällen, in denen dem Fluggerät der Start vom Startflughafen, der Flug selbst oder die Landung auf dem ...

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Auslandsreisekrankenversicherung: Begrenzung des Versicherungsschutzes auf acht Wochen pro Reise

Ist bei einer für die Dauer eines Jahres mit Verlängerungsmöglichkeit abgeschlossenen Auslandsreisekrankenversicherung nach dem Antragsformular der Versicherungsbeginn frei wählbar und wird nicht nach dem Beginn einer ersten Reise gefragt, so sind die Bedingungen, wonach der Versicherungsschutz „zu dem ...

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Entschädigung für nutzlos vertane Urlaubszeit bei Verschiebung der Reise durch den Veranstalter?

Im vorliegenden Fall hatte der Reiseveranstalter eine gebuchte Pauschalreise verschoben. Alternativ wurden eine kürzere sowie eine längere Reise zu anderen Reisedaten angeboten.

Die Reisenden traten in der Folge von der gebuchten Reise zurück, da keine weiteren Urlaubsansprüche gegenüber ...

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Weitere Urteile zum Reiserecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst?

Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.

Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.

Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.

Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.

Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht

 

Das Thema des Monats

 

Flugannullierung: Was kann der Passagier erwarten?

Das Flüge annulliert werden, gehört zum Alltag. Die Gründe hierfür können vielfältig sein – der Ärger für die betroffenen Passagiere ist der Gleiche. Schließlich möchte niemand sein Ziel mit erheblicher Verzögerung, unnötigem Umsteigen oder im schlimmsten Fall gar nicht erreichen.

Passagiere sind in einem solchen Fall durch die Fluggastrechteverordnung geschützt und können zahlreiche Rechte geltend machen, wenn es sich um einen Flug handelt, der in der EU starten bzw. landen solle oder es sich um einen Flug handelt, der von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU durchgeführt werden sollte.

Die Verordnung schreibt standardisierte Maßnahmen vor, die die Fluggesellschaften gegenüber ihren Fluggästen im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen ergreifen müssen.

Wann liegt eine Annullierung im Sinne der Fluggastrechteverordnung vor?

Eine Annullierung betrifft nicht ausschließlich den Fall, dass das betreffende Flugzeug überhaupt nicht startet. Der Begriff umfasst auch den Fall, dass ein Flugzeug gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste, und die Fluggäste auf andere Flüge umgebucht wurden.

Bei der Prüfung, ob eine „Annullierung“ vorliegt, ist auf die individuelle Situation jedes beförderten Fluggasts abzustellen ist, d. h., es ist zu prüfen, ob in Bezug auf den betreffenden Fluggast die ursprüngliche Planung des Flugs aufgegeben wurde. Dabei liegt eine Annullierung des Flugs nicht nur dann vor, wenn alle Fluggäste, die den ursprünglich geplanten Flug gebucht hatten, mit einem anderen Flug befördert wurden.

Der Flug muss also anders als ursprünglich geplant verlaufen (z.B. wesentliche Änderung der Flugroute) und sich in der Folge als ein anderer Flug darstellen. Eine Annullierung ist nur die endgültige Nichtdurchführung. Eine unplanmäßige Zwischenlandung führt nicht zur Annullierung des Fluges.

Daher muss die Annullierung von der Flugverspätung getrennt werden. Bei einer Flugverspätung wird der ursprüngliche Flug durchgeführt, der Fluggast erreicht sein Ziel jedoch zu spät.

Vorverlegung des Flugs kann Annullierung sein!

Wird ein Flug von der Fluggesellschaft um mehr als eine Stunde vorverlegt, so ist der Flug als annulliert anzusehen (EuGH, 21.12.2021 – Az: C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20).

In einem solchen Fall ist die ...

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