AnwaltOnline - Reiserecht August 2023

ISSN: 1511-8975

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Interessante Urteile

 

Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung wegen Flugbegleiterstreiks?

Ein Streik eigener Mitarbeiter, zu dem von einer Gewerkschaft aufgerufen wird und der zu einer Flugannulierung führt, kann nicht generell als außergewöhnlicher Umstand qualifiziert werden, der die Fluggesellschaft gemäß Art. 5 Abs. 3 der FluggastrechteVO von ihrer Pflicht zur Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der FluggastrechteVO entbindet. ...

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Umbuchung als zumutbare Maßnahme zur Vermeidung der Folgen der Annullierung eines Fluges

Grundsätzlich obliegt es dem ausführenden Luftfahrtunternehmen, im Rahmen zumutbarer Maßnahmen die Möglichkeiten einer frühestmöglichen anderweitigen Beförderung der Fluggäste zu prüfen, sobald sich abzeichnet, dass ein Flug annulliert werden muss oder eine große Verspätung erleiden wird. ...

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Rückflug ohne Gepäckaufgabe ist unzumutbares Beförderungsangebot

Gemäß Art. 4 Abs. 3, 7 Abs. 1 S. 1 b Fluggastrechteverordnung wird Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen bei Nichtbeförderung gegen den Willen des Fluggastes ein Betrag in Höhe von 400,00 € bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung ...

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Flug wegen langer Sicherheitskontrollen verpasst ...

Dass die Durchführung der Sicherheitskontrollen durchaus länger dauern kann, weil es bei einzelnen Passagieren zu Komplikationen kommt, liegt auf der Hand.

Schadensersatz­ansprüche gegen die Bundesrepublik scheiden zumindest dann aus, wenn der Fluggast entgegen den Empfehlungen des Flughafenbetreibers nicht rechtzeitig am Check-In bzw. zur Sicherheitskontrolle erscheint. ...

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Weitere Urteile zum Reiserecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst?

Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.

Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.

Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.

Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.

Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht

 

Das Thema des Monats

 

Nichtantritt eines Fluges: Was Flugreisende erstattet bekommen können

Es kommt immer wieder vor, dass ein gebuchter Linienflug vom Reisenden nicht wahrgenommen werden kann und daher storniert oder nicht angetreten wird.

Handelt es sich nicht um einen von einer gegebenenfalls abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung abgedeckten Fall, so muss der Reisende damit rechnen, wenn überhaupt nur einen geringen Teil des Ticketpreises erstattet zu bekommen.

Welche Kosten darf die Fluggesellschaft einbehalten?

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass es für die Fluggesellschaft unerheblich ist, aus welchen Gründen ein Flug nicht angetreten werden kann.

Ob und in welchem Umfang eine Erstattung des reinen Ticketpreises erfolgt, ergibt sich aus dem für das konkrete Ticket gültigen Tarif. Die Erstattung der Kosten für den Flugschein kann eingeschränkt oder bei ermäßigten Flugscheinkosten bzw. Sonderkonditionen ausgeschlossen werden.

Im Grundsatz kann die Fluggesellschaft also eine Stornogebühr einbehalten.

Ein genereller und unterschiedsloser Ausschluss der Erstattung der Flugscheinkosten ist jedoch rechtswidrig. Entsprechende Klauseln in den AGB sind unzulässig.

Es ist jedoch auch zulässig, nicht stornierbare Tickets anzubieten. In diesem Fall können nur die Steuern und Gebühren zurückverlangt werden (BGH, 20.03.2018 – Az: X ZR 25/17).

Wenn das Ticket weiterverkauft werden kann

Gelingt es der Fluggesellschaft, das Flugticket an einen anderen Passagier weiterzuverkaufen, kann in der Regel ein großer Teil des Flugpreises zurückverlangt werden, wenn es sich nicht um ein nicht stornierbares Ticket gehandelt hat.

Die Fluggesellschaft ist in diesem Fall dazu verpflichtet, den Status des stornierten Tickets offenzulegen. Erfolgt keine Abrechnung durch die Airline, kann der gesamte Ticketpreis zurückverlangt werden.

Welche Kosten muss die Fluggesellschaft immer erstatten?

Unabhängig von den individuell für das Ticket und den jeweiligen Tarif geltenden Stornobedingen und einem etwaigen Weiterverkauf sind einige Posten grundsätzlich zu erstatten. Dies sind die personenbezogenen Kosten (Flugnebenkosten), die nicht anfallen, wenn der Flug nicht angetreten wird (AG Nürtingen, 16.12.2019 - Az: 44 C 5252/19; LG Berlin, 28.04.2015 - Az: 116 O 175/14).

Die Steuern (Luftverkehrssteuer) werden für den Staat erhoben und müssen bei Nichtantritt nicht abgeführt werden. Ebenso fallen Flughafengebühren und Luftsicherheitsgebühren bei Nichtantritt (No-show) nicht an.

Diese Posten, die letztendlich für Dritte eingezogen werden, müssen ...

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Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden.

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