Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Reiserecht August 2024 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Informationspflichten der Fluggesellschaft bei Bereitstellen einer Schaltfläche „Mietwagen“ im Rahmen von Flugbuchungen Es ist unzulässig, wenn eine Fluggesellschaft im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern im Rahmen von Flugbuchungen auf der Internetseite Mietwagenreservierungen anbietet oder anbieten lässt und dabei nicht darüber informiert, um welche Art von Dienstleistung es sich bei dem Anbieten von Mietwagen handelt, wenn auf der Website ... |
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Juniorsuite statt Familienzimmer: Ist der Reisende zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt? Hatten die Reisenden ein Familienzimmer mit seperatem Schlafraum gebucht, stattdessen jedoch nur eine Juniorsuite mit einem einzigen Raum erhalten, so berechtigt dies bei nicht gewährter Abhilfe zum Rücktritt vom Reisevertrag. Der Rücktritt führt dazu, dass die Pauschalreise insgesamt als vereitelt anzusehen ist, sodass der Reisende eine Entschädigung ... |
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Ausgleichsanspruch für Fluggäste bei Verspätung trotz selbstgebuchtem Ersatzflug? Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der ... |
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Kann eine Henna-Tätowierung ein Reisemangel sein? Nimmt ein Reiseveranstalter ein Hotel unter Vertrag, so muss er sich zuvor vergewissern, dass es einen ausreichenden Sicherheitsstandard bietet. Die Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters ist nicht auf diejenigen Hoteleinrichtungen beschränkt, deren Vorhandensein er schuldet, sondern erstreckt sich grundsätzlich auf die ganze Hotelanlage mitsamt allen tatsächlich vorhandenen dazugehörigen Einrichtungen. ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Flug zum Zug: Wenn es bei der Nutzung von Rail&Fly zu Schwierigkeiten kommt Bei Rail&Fly handelt es sich um ein kombiniertes Angebot von Fluggesellschaften und der Deutschen Bahn. Nicht nur Reiseveranstalter bieten eine Zugverbindung zum Flughafen im Rahmen der Pauschalreise an, auch Fluggesellschaften wollen ihren Passagieren eine einfache Anreise ermöglichen. Doch es kommt immer wieder vor, dass durch die Nutzung des Rail&Fly-Angebotes ein Flug verpasst wird. Sei es aufgrund zu knapper Planung des Nutzers oder wegen Zugverspätungen oder Zugausfällen. Der Ärger ist in jedem Fall immens und es steht die Frage im Raum, wer in einem solchen Fall für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Grundsätzlich muss hierbei zwischen unterschiedlichen Konstellationen unterschieden werden: Fahrt zum Flughafen bei einer reinen Flugbuchung Bei einer reinen Flugbuchung mit einer Anreise über die Bahn ist der Passagier für das rechtzeitige Erscheinen am Flughafen alleine verantwortlich. Die Fluggesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, für eine Verspätung der Bahn aufzukommen oder den Flug umzubuchen. Es handelt sich hier um eine getrennte Dienstleistung der Bahn, die nicht für Folgeschäden infolge einer Verspätung des Zugs haftet. Passagiere sind daher gut beraten, einen angemessenen Zeitpuffer für die Anreise einzuplanen, um unvorhergesehene Verspätungen bei der Bahn ausgleichen zu können. Fahrt zum Flughafen als Bestandteil einer Pauschalreise Es ist ist ein Irrtum, anzunehmen, dass jedes Rail&Fly-Angebot im Rahmen einer Pauschalreise dem Pauschalreiserecht unterliegt. Dies ist nur dann der Fall, wenn das Rail&Fly-Ticket ausdrücklich als Bestandteil der Pauschalreise vereinbart wurde. Nur in diesem Fall ist die Bahn als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters und die Fahrt als Eigenleistung des Veranstalters anzusehen. Handelt es sich um eine Eigenleistung, haftet das Reiseunternehmen für einen Mangel der Leistung. Liegt dagegen eine vermittelte Fremdleistung vor, so ... |
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Hotelcheck für Mängel und Haftungsfragen Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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