AnwaltOnline - Reiserecht Dezember 2022 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Ersatzreise, wenn das gebuchte Hotel renoviert wird? Auch für den Fall, dass dem Reisenden vor Reiseantritt bekannt ist, dass im gebuchten Hotel Bau- und Renovierungsmaßnahmen erfolgen, handelt es sich hierbei um einen Reisemangel. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Im vorliegenden Fall konnte der Reiseveranstalter die Reisenden nicht über den genauen Umfang der Arbeiten informieren, sondern lediglich eine allgemeine Information liefern. ... |
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Mitreise auf Kreuzfahrtschiff verweigert: Erstattung des Reisepreises und Schadensersatz Sofern die Reisebedingungen einer Kreuzfahrt vorsehen, dass eine Beförderungsverweigerung wegen Reiseunfähigkeit die Entscheidung des Kapitäns erfordert, kann einem Reisenden die Mitnahme nicht von der Reiseveranstalterin allein wegen (angeblicher) Reiseunfähigkeit verweigert werden. ... |
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Fluganullierung: Müsssen auch Vermittlunsggebühren erstattet werden? Art. 8 Abs. 1 lit a Fluggastrechte-VO ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dahingehend auszulegen, dass der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annulierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrages heranzuziehen ist, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens einschließt, es sei denn, die Provision wurde ... |
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Erstattungsanspruch wegen einer Flugannullierung im Insolvenzverfahren Insolvenzforderungen, die nicht auf Geld gerichtet sind, wandeln sich erst mit der Feststellung zur Tabelle in eine Geldforderung um, nicht bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Handlungen eines Insolvenzverwalters, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen, begründen keine Masseverbindlichkeit. ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen Unpünktliche Züge sind eher die Regel als die Ausnahme und betreffen Fahrgäste sowohl während der Fahrt, wenn es zu Verzögerungen kommt, als auch vor der Abfahrt – nämlich immer dann, wenn der gebuchte Zug nicht rechtzeitig im Bahnhof ankommt bzw. losfährt. Wenn der Zug eine Ankunftsverspätung hat Fällt ein Zug aus oder kommt dieser zu spät und hat dies das Eisenbahnunternehmen zu verantworten, so hat der Reisende grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung in Geld und auf Wunsch in Bargeld, sofern der Erstattungsbetrag 4,00 € übersteigt. Hinsichtlich der Höhe der Entschädigung sieht Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 vor:
Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort besteht ein Anspruch auf Erstattung von 25% des Fahrpreises.Ab 120 Minuten Verspätung besteht ein Anspruch auf Erstattung von 50% des Fahrpreises.Maßgeblich ist der tatsächlich gezahlte Preis für die Fahrkarte für eine Verbindung. Wurde ein Hin- und Rückfahrtticket erworben, so ist der halbe Fahrpreis die Basis für die Berechnung der Entschädigung. Durch die Entschädigung verliert der Passagier seinen Anspruch auf Beförderung nicht. Die Zahlung der Entschädigung erfolgt innerhalb von einem Monat nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung. Die Entschädigung kann in Form von Gutscheinen und/oder anderen Leistungen erfolgen, sofern deren Bedingungen (insbesondere bezüglich des Gültigkeitszeitraums und des Zielorts) flexibel sind. Die Entschädigung erfolgt auf Wunsch des Fahrgasts in Form eines Geldbetrags. Der Entschädigungsbetrag darf nicht um Kosten der Finanztransaktion wie Gebühren, Telefonkosten oder Porti gekürzt werden. Bei mehr als 60 Minuten Verspätung im Schienenpersonenfernverkehr sind den Fahrgästen übrigens kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Rahmen anzubieten, wo dies möglich ist. Entschädigung auch bei höherer Gewalt? Der Anspruch des Fahrgastes auf Zahlung einer Entschädigung besteht auch dann, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht (EuGH, 26.09.2013 - Az: C-509/11). Die Verordnung EG Nr. 1371/2007 sieht keine Ausnahme von diesem Entschädigungsanspruch für den Fall vor, dass die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Der Beförderer ist ... |
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