AnwaltOnline - Reiserecht Februar 2022 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Quarantäneanordnung durch örtliche Behörden ist regelmäßig kein Reisemangel Die Anordnung der Quarantäne gegenüber einem Reisenden bei Kontakt mit einer mit COVID-19 infizierten Person durch die örtlichen Behörden stellt eine Ausprägung des allgemeinen Lebensrisikos im Rahmen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie dar. Es handelt sich nicht um ein reisespezifisches Risiko ... |
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Eine Mindestboarding Time ist nicht geschuldet Im vorliegenden Fall wurde die Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Erstattung von Kosten, die der Klägerin durch eine ersatzweise Buchung eines verpassten Hinflugs entstanden sind, abgewiesen. ... |
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Rücktritt vom Pauschalreisevertrag - Keine Erstattung mit Gutscheinen! Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie durch den deutschen Gesetzgeber war nicht fehlerhaft. Denn mit der Formulierung der „Erstattung oder Rückzahlung“ in Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie ist nicht gemeint, dass auch eine Gutschrift oder ein Gutschein ausgegeben werden können soll ... |
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Insolvenz der Fluggesellschaft und die Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von Ausgleichsleistungen sowie eine teilweise Rückzahlung von Beförderungsentgelt. Der Kläger buchte bei der Beklagten für sich und vier weitere volljährige Fluggäste seiner Familie am 31.01.2019 einen Flug in der Premium Economy Class, der die Fluggäste am 05.01.2020 von Kapstadt über ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Wann ist eine Reise mangelhaft? Nicht jede Pauschalreise (mindestens zwei verschiedene gebuchte Reiseleistungen) verläuft so, wie es sich der Reisende gewünscht hat. Doch nicht alles, was dem Urlauber nicht gefällt, stellt einen Reisemangel im rechtlichen Sinn dar. Denn bei vom Reisenden als Mangel empfundenen Problemen kann sich auch um Bagatellen, geringfügige hinzunehmende Mängel oder auch die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos handeln. Nur dann, wenn die Pauschalreise mangelhaft im reiserechtlichen Sinn ist, kann der Reisende daraus Rechte auf Minderung, Abhilfe, Schadensersatz oder Kostenerstattung ableiten. Bei einer Individualreise bestehen übrigens keine Gewährleistungsansprüche. Wann liegt ein Reisemangel vor? Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die im Reisevertrag zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen (= allgemein erwarteten) oder nach dem Vertrag vorausgesetzten (= speziell vereinbarten) Nutzen aufheben oder mindern (§ 651 i BGB). Weicht die Reise davon ab, spricht man von einem Reisemangel. Dabei kommt es immer darauf an, ob die Reise insgesamt mangelhaft ist. Dies kann schon der Fall sein, wenn einzelne Reiseleistungen Mängel aufweisen. Ob eine Reise mangelhaft ist, zeigt der Vergleich der Leistungen, die der Veranstalter nach dem Reisevertrag schuldet mit den tatsächlich erbrachten Leistungen. Dabei ist zu beachten, dass Reiseverträge in weitem Umfang auf Prospektangaben Bezug nehmen und auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (Reisebedingungen) des Veranstalters verweisen. Der wesentliche Inhalt des Reisevertrags kann der Reisebestätigung entnommen werden. Auch der gebuchte Reisetyp (z.B. Badeaufenthalt, Sprachreise, Safari usw.) legt den Umfang der vom Veranstalter geschuldeten Reiseleistungen fest. Ein Verschulden des Reiseveranstalters muss übrigens nicht vorliegen. Maßstab für die Frage, ob ein Mangel vorliegt, ist immer der Durchschnittsreisende. Auf besondere Empfindlichkeiten kommt es für die Bewertung nicht an. Damit eine entsprechende Bewertung vom Gericht vorgenommen werden kann, sollten die Mängel nachvollziehbar protokolliert werden. Pauschale Bewertungen („das Essen war eintönig“) eignen sich für den Nachweis eines Reisemangels nicht. Wann liegt eine Unannehmlichkeit vor? Von Reisemängeln zu unterscheiden sind bloße Unannehmlichkeiten, die der Reisende hinzunehmen hat. Um solche handelt es sich häufig dann, wenn Reisende sich über unvermeidliche Begleiterscheinungen des Massentourismus (z.B. überfüllte Strände in der Hochsaison) oder landestypische Verhältnisse am Urlaubsort (z.B. von deutschen Standards abweichende Sanitär- oder Elektroinstallationen) beschweren. Handelt es sich beim vorgebrachten Mangel um ein Problem ... |
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