Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Reiserecht Februar 2025 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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EU-Ausgleichszahlung bei nicht erfolgter direkter oder indirekter anderweitiger Beförderung? Zu den zumutbaren Maßnahmen im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden ... |
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Klage am Wohnsitz des Reisenden nach Brüssel Ia-VO auch bei Buchung in Deutschland? Das Revisionsgericht hat die örtliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu überprüfen, wenn diese von der Auslegung einer klärungsbedürftigen Frage des Unionsrechts abhängt und das Berufungsgericht eine eigene Pflicht zur Einholung einer Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union deshalb verneint hat, weil es ... |
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Premium-Economy-Class kann vom Veranstalter nicht einfach auf Economy-Class umgebucht werden! Konfrontiert der Reiseveranstalter den Reisenden nach Vertragsschluss mit einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder kann er besondere vertragsgegenständliche Vorgaben des Reisenden doch nicht einhalten, darf der Reisende vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und allein deshalb - ohne dass im Rahmen ... |
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Ausgleichsleistung, wenn der Reiseveranstalter den Fluggast falsch informiert hat? Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 in ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Schadensminderungspflicht des Reisenden: Was muss beachtet werden? Die Schadensminderungspflicht ist ein zentraler Grundsatz im deutschen Schadensersatzrecht und ergibt sich aus § 254 BGB. Sie verpflichtet den Geschädigten, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen eingetretenen Schaden zu minimieren oder zu vermeiden. Diese Grundsätze gelten für Reisende Ein Reisender kann grundsätzlich Ersatz für erlittene Einbußen verlangen. Verletzt er jedoch seine Pflicht zur Schadenminderung, kann sein Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung des Reisepreises entsprechend gekürzt werden. Reisende sind verpflichtet, bei einem aufgetretenen Reisemangel alles Zumutbare zu unternehmen, um den aus diesem Mangel entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder diesen nach Möglichkeit abzuwenden, da der Schädiger kein Recht hat, vom Geschädigten die Geringhaltung des Schadens zu verlangen. Nur wenn eine gleichwertige Leistung nicht erreicht werden kann, können auch die Kosten für eine höherwertige Leistung verlangt werden. Hat der Reisende gegen diese Schadensminderungspflicht verstoßen, so kann sein Ersatzanspruch entsprechend gekürzt werden. Inhalt und Umfang der Schadensminderungspflicht Die Schadensminderungspflicht bedeutet nicht, dass der Reisende selbst für die Beseitigung des Mangels sorgen muss. Er ist jedoch verpflichtet, angemessene Schritte zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen. Maßnahmen zur Schadenminderung umfassen insbesondere:
Mängelanzeige beim Reiseveranstalter oder Reiseleiter: Der Mangel muss unverzüglich gemeldet werden, damit der Veranstalter die Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen (§ 651o BGB). Kooperationspflicht: Der Reisende muss zumutbare Lösungsvorschläge des Veranstalters annehmen, wenn diese den Mangel beseitigen oder abmildern können. Beweissicherung: Der Reisende sollte Beweise wie Fotos, Videos oder schriftliche Dokumentationen sammeln, um spätere Ansprüche zu untermauern. Die ergriffenen Maßnahmen müssen dabei verhältnismäßig sein. Unzumutbare oder übermäßige Anforderungen können dem Reisenden nicht auferlegt werden. Beispiele aus der Praxis ... |
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Hotelcheck für Mängel und Haftungsfragen Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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