Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Reiserecht Januar 2024 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Rückerstattung von Flugnebenkosten bei Nichtantritt einer Flugreise Für die Begründung der Zuständigkeit eines Gerichts nach VO (EU) Nr. 1215/2012 genügt ein Kausalzusammenhang zwischen dem Rückgewähranspruch und der vertraglichen Beziehung, wobei es zur effektiven Durchsetzung der europarechtlichen Vorgaben keinen Unterschied machen kann, ob der beförderungsrechtliche ... |
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Unbeleuchtetes Hotelaußengelände: Haftet der Veranstalter bei einem Sturz? Es besteht keine Verpflichtung des Reiseveranstalters dahingehend, dafür zusorgen, dass ersichtlich nicht in Betrieb befindliche Teile der Außenanlage eines Hotels beleuchtet oder abgesperrt werden. Kommt es in der Folge zu einem Sturz des Reisenden, so kann dieser keinen ... |
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Irreführung durch Unterlassen bei gemischtsprachigem Angebot grenzüberschreitender Online-Vermittlung von Ferienimmobilien Macht der Anspruchsteller geltend, dass wesentliche Informationen auf unklare oder unverständliche Weise bereitgestellt werden, weil sie in einer dem Verbraucher nicht geläufigen Sprache gefasst sind, muss er konkret vortragen, zu welcher geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher dadurch veranlasst werden ... |
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Nichtbeförderung: Wer nicht rechzeitig am Check-in-Schalter erscheint, kann keine Ansprüche geltend machen! Fluggäste können weder die Zahlung einer EU-Ausgleichsleistung noch Schadensersatz wegen der Kosten des Ersatzfluges verlangen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, die Passagiere rechtzeitig am Check-in-Schalter erschienen sind. Denn diese tragen die Beweislast dafür, dass sie rechtzeitig am Check-in-Schalter ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag wegen Irrtums anfechten? Es kommt immer wieder vor: Nachdem ein Schnäppchen für eine Pauschalreise oder einen Flug gebucht wurde, kommt wenige Tage später eine Anfechtungserklärung mit der Post, gerne auch in Verbindung mit dem Angebot die Reise zu einem Sonderpreis erneut zu buchen. Betroffene fragen sich dann verständlicherweise, ob dies überhaupt erlaubt ist. Es gilt doch, dass Verträge gehalten werden müssen. Doch das gilt leider nicht in jedem Fall. Wie begründet sich eine Vertragsanfechtung? Der Anbieter beruft sich auf unzutreffende Preisangaben in der Vermarktung, einen Eingabefehler oder einen Systemfehler, um sich von dem Vertrag zum Schnäppchenpreis zu lösen. Auch wenn im Grundsatz tatsächlich gilt, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind und sich kein Vertragspartner einseitig - also ohne Zustimmung des anderen - davon lösen kann, ermöglicht § 119 BGB die Anfechtung einer Willenserklärung wegen Irrtums. § 119 Absatz 1 BGB lautet: „Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falls nicht abgegeben haben würde.“ Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich einfach so mittels Anfechtung vom Vertrag befreit werden kann. Vielmehr muss der Erklärende die Erklärung so gegen sich gelten lassen, wie sie vom Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstanden werden musste - auch dann, wenn diese Erklärung nicht seinem wahren Willen entsprochen hat. Wie muss die Anfechtung erfolgen? Damit eine Anfechtung eine Chance haben kann, muss diese durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner geltend gemacht werden und diesem zugehen. Zudem ... |
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