AnwaltOnline - Reiserecht Juni 2022 ISSN: 1511-8975
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Für wegen Corona abgesagte Flüge darf nicht nur ein Gutschein oder eine Umbuchung angeboten werden! Sofern ein Flug aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurde, muss die Fluggesellschaft den Passagier klar über ein Recht auf Erstattung des Flugpreises informieren. Es darf nicht nur ein Gutschein oder eine (kostenlose) Umbuchung angeboten werden. Eine solche z.B. über eine Webseite vermittelte Wahlmöglichkeit ... |
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Reisekrankenversicherung: Wann liegt eine akute, unerwartete Erkrankung vor? Eine „akute, unerwartete Erkrankung“ im Sinne der Reisekrankenversicherung kann nicht festgestellt werden, wenn bei vorbestehender Grunderkrankung zwar eine akute Verschlechterung nach Einreise behauptet wird, die stationäre Operation jedoch planmäßig eine Woche nach dem Aufnahmegespräch stattgefunden hat, ... |
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Nebel als außergewöhnlicher Umstand? Vorliegend war es aufgrund schlechter Wetterbedingungen zu einer erheblichen Flugverspätung gekommen. Strittig war, ob die Passagiere eine EU-Ausgleichszahlung aufgrund der Verspätung geltend machen konnten.
Hierzu führte das Gericht aus:
Die Einwendungen der beklagten Fluggesellschaft sind erfolgreich. Sie legt ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.
Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.
Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.
Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.
➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Hotel noch nicht fertig - kündigen? Wenn das Hotel zum Reisebeginn nicht fertig ist
Gemäß § 651l BGB kann der Reisevertrag vor Antritt der Reise gekündigt werden, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt würde.
Dies ist u.a. dann der Fall, wenn die Anlage, in der der Urlaub gebucht wurde, bis zum Reisebeginn nicht fertiggestellt wäre.
Kann dahingegen davon ausgegangen werden, dass die Fertigstellung der Anlage bereits bzw. bis zum Reiseebginn erfolgt ist und damit auch etwaige Restarbeiten bis zum Beginn der Reise erledigt sein werden, ist eine auf § 651l gestützte Kündigung ausgeschlossen.
Wenn das Hotel vor Reisebeginn nicht fertiggestellt ist
Der Reisevertrag gibt i.d.R. keinen Anspruch darauf, dass die Anlage schon vor dem Beginn des Aufenthalts fertiggestellt ist.
Finden sich aber in den Medien verstärkt Hinweise darauf, dass die Bauarbeiten sich so verzögert haben, dass die rechtzeitige Fertigstellung ausgeschlossen oder unwahrscheinlich ist, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden über den Stand der Fertigstellung wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.
Bei einer unrichtigen Auskunft macht er sich schadensersatzpflichtig. Räumt der Veranstalter andererseits ein, dass mit der rechtzeitigen Fertigstellung nicht mehr zu rechnen ist, kann der Reisende vor Reisebeginn kündigen.
Was passiert bei einer Kündigung des Reisenden?
Steht dem Reisenden ein Kündigungsrecht zu, so verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis; er kann dann auch keine Stornogebühr verlangen.
Der Reisende kann ... |
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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt. Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden.
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