Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Reiserecht November 2023 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Keine Information des Fluggastes über seine Rechte durch E-Mail mit Link! Auch nach Änderung der Übersetzung des Art. 14 Abs. 2 S. 1 der Fluggastrechte-Verordnung in „zur Verfügung gestellt werden“ genügt es weiterhin nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen nicht die Information selbst, sondern lediglich einen Link zu der Information per E-Mail dem Fluggast bereitstellt. ... |
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Insolvenzverfahren einer Fluggesellschaft und die Erstattung von Flugscheinkosten Die Klägerin verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen die Erstattung von Flugscheinkosten. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Voraussetzung eines Anspruchs aus Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung ... |
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Pauschalreise mit Bettwanzen: Minderung und Schmerzensgeld? Ein Reisemangel infolge Bettwanzenbefalls lässt sich mit der erforderlichen Gewissheit nicht nur dann feststellen, wenn die Reisenden (oder das Hotelpersonal) aktiv nach Bettwanzen gesucht und einzelne dieser Insekten gefunden haben oder wenn jedenfalls die Spuren der sog. Blutmahlzeit ... |
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Reisemangel, wenn das Hotel nur halbfertig ist? Andauernde Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Nachbarbungalow stellt einen erheblichen Reisemangel dar. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin buchte für sich und ihren Ehemann im Reisebüro eine Reise auf die Malediven, wobei die Klägerin und der Zeuge ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Mängel einer Ferienwohnung im Ausland Der Traumurlaub in einer gemütlichen Ferienwohnung im Ausland kann schnell zum Albtraum werden, wenn sich Mängel und Probleme auftun. Doch welche rechtlichen Schritte können Reisende unternehmen, um ihre Mängelansprüche geltend zu machen? Dies kann sich schwieriger gestalten, als man denkt. Welches Recht kommt zur Anwendung? Grundsätzlich ist es wichtig zu beachten, dass bei der Anmietung einer Ferienwohnung im Ausland als Einzelleistung das Recht des jeweiligen Landes Anwendung findet. Dennoch ist es möglich, dass Reisende die Möglichkeit haben, Mängelansprüche nach deutschem Recht geltend zu machen. Dies gilt zum einen dann, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, da mindestens zwei verbundene Reiseleistungen gebucht worden und der Anbieter in Deutschland sitzt – dann gilt deutsches Reiserecht. Zum anderen kommt deutsches Recht zur Anwendung, wenn das Ferienobjekt bei einer Privatvermietung im Ausland liegt oder die Ferienwohnung als einzelne Reiseleistung gebucht wurde, wenn das Ferienobjekt im Gebiet der EU liegt und sowohl Vermieter als auch Mieter in Deutschland leben. Wie kann man grundsätzlich vorgehen? Egal, welches Recht am Ende zur Anwendung kommt, der erste Schritt bei festgestellten Mängeln ist immer die unverzügliche Meldung an den Vermieter oder den zuständigen Ansprechpartner vor Ort. Es ist ratsam, diese Mängelanzeige schriftlich zu verfassen und sich den Empfang bestätigen zu lassen. So schaffen Sie eine nachweisbare Grundlage für spätere Ansprüche. In vielen Fällen sind Vermieter oder Reiseveranstalter kooperativ und bemühen sich, die Mängel schnellstmöglich zu beheben. Kommt es jedoch zu keiner zufriedenstellenden Lösung vor Ort, sollten die Mängelansprüche schriftlich gegenüber dem Vermieter oder Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Es ist eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen. Sinnvollerweise behält man sich im Schreiben vor, andernfalls weitere rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beweissicherung. Es sollten möglichst umfangreiche Fotos und Videos von den Mängeln erstellt werden und der Zustand der Ferienwohnung dokumentiert werden. Diese Beweismittel können ... |
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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 59,95 incl. MwSt. Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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