AnwaltOnline - Reiserecht Oktober 2021

ISSN: 1511-8975

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Interessante Urteile

 

Motorsegelschiff gebucht und Motorschiff bekommen

Es liegt eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vor, wenn eine Kreuzfahrt mit einem Motorschiff durchgeführt wird, obwohl ein Motorsegelschiff gebucht wurde. ...

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Flugstornierung: Was wird aus Steuern und Gebühren?

Die Abrechnung nach erfolgter Stornierung durch den Flugpassagier richtet sich nach den §§ 648 Satz 2, 3, 346 BGB. Dabei kann der vertragliche Luftfrachtführer die vereinbarte Vergütung verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart ...

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Reiserücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn - Stornopauschale von 30 % ist zu hoch!

Sehen die AGB eines Reiseveranstalters für den Fall einer Stornierung bis zu 30 Tage vor Reiseantritt eine Stornopauschale von 30 % vor, so liegt sowohl eine unangemessene Benachteiligung gem. § 307 BGB als auch ein Verstoß gegen §§ 308 Nr. 7b, 309 Nr. 5a BGB vor. Denn es dürfte zu erwarten sein, dass bei einem ...

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Unzureichende Information der Fluggäste über ihre Ausgleichsansprüche und die Rechtsanwaltskosten

Nachdem die Hauptforderung bezüglich der begehrten Ausgleichsleistung von der Fluggesellschaft anerkannt wurde und entsprechendes Teilanerkenntnisurteil ergangen ist, war noch über den begehrten Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu entscheiden. ...

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Weitere Urteile zum Reiserecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst?

Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.

Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.

Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.

Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.

Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht

 

Das Thema des Monats

 

Minderung des Reisepreises

Voraussetzung der Minderung ist zunächst, dass eine Pauschalreise oder eine Kreuzfahrt mangelhaft ist.

Mangelhaft ist eine Reise dann, wenn der Reiseveranstalter nicht die geschuldeten Leistungen erbringt oder die Reise mit sonstigen Fehlern behaftet ist. Geringfügige Mängel berechtigten als Unannehmlichkeiten nicht zur Minderung.

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen zusammen gebucht wurden (z.B. Hotel und Flug).

Sind die Mängel erheblich, so kommt zusätzlich eine Entschädigung wegen vertanen Urlaubs in Betracht. In der Rechtsprechung setzt dies i.d.R. eine Minderungsquote von mindestens 40-50% voraus. Es ist aber immer der jeweilige Einzelfall zu betrachten.

Wie ist bei Mängeln vorzugehen?

Liegt ein Reisemangel vor, so muss der Reisende den Mangel bei der vom Veranstalter benannten Kontaktstelle, beim Veranstalter selbst oder bei dessen örtlichem Repräsentanten angezeigt und Abhilfe verlangt haben. Hierzu kann unser Muster verwendet werden.

War die Anzeige nicht möglich, ohne dass den Reisenden hieran die Schuld trifft – beispielsweise weil niemand erreichbar war oder Abhilfe aus tatsächlichen oder zeitlichen Gründen nicht möglich war - kann trotzdem eine Minderung verlangt werden.

Gleichzeitig sollten für die behaupteten Mängel Beweise gesichert werden (Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen, Bestätigung über die Mängel durch andere Reisende mit Namen und Anschrift etc.)

Die Minderung ist die gesetzliche Folge eines Mangels: Der Reisepreis reduziert sich daher, ohne dass der Reisende dies ausdrücklich verlangt.

Unbedingt zu beachten ist, dass der Reisende die Minderung gegenüber dem Reiseveranstalter gleichwohl innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende - beweisbar - geltend zu machen hat. Versäumt er diese Frist, erlischt ein eventueller Anspruch ohne weiteres.

Wie hoch fällt die Reisepreisminderung aus?

Für die Berechnung der Minderung sieht das Gesetz keine bestimmte Berechnungsmethode vor. ...

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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt.

Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden.

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