AnwaltOnline - Reiserecht Oktober 2022

ISSN: 1511-8975

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Interessante Urteile

 

Sturz eines Fluggasts bei Ausstieg aus dem Flugzeug

Stürzt ein Passagier auf der Flugzeugtreppe, so kommt das Montrealer Übereinkommen für die Haftungsfrage zur Anwendung. Nur dann, wenn es der Fluggesellschaft gelingt, nachzuweisen, dass der Passagier durch sein Verhalten zum Unfall beigetragen hat, kommt eine Teil- bzw. Haftungsbefreiung in Betracht. ...

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Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung

Im vorliegenden Fall ging es um EU-Ausgleichsansprüche wegen eines verspäteten Fluges.

Der Flug von Frankfurt am Main nach Hanoi sollte um 13.55 Uhr starten und um 5.45 Uhr am Zielort ankommen. Tatsächlich startete der Flug um 17.48 Uhr und kam in Hanoi um 10.00 Uhr an.

Unstreitig hatte der Flug eine Verspätung von über 4 Stunden. ...

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Erstattung von Flugscheinkosten bei Annullierung: Provision des Vermittlers als Bestandteil der Flugscheinkosten

Der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, schließt die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe einer Provision eines ...

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Am Flughafenschalter erhobene Check-In-Gebühr ist rückzuerstatten!

Der Kläger fordert von der Beklagten Fluggesellschaft (Ryanair) die Rückerstattung einer am Flughafenschalter erhobenen Check-In-Gebühr.

Der Kläger buchte über die Website der Beklagten, einer Fluggesellschaft, am 11.10.2020 für sich und seine Familie einen Flug von Düsseldorf nach Kos am 12.10.2020 zu einem Gesamtpreis von 1.399,52 €. ...

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Weitere Urteile zum Reiserecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst?

Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.

Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.

Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.

Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.

Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht

 

Das Thema des Monats

 

Änderung des Abflugflughafens bei einer Pauschalreise

Wann kann der Reiseveranstalter den Abflughafen ändern?

Kommt es zu einer Änderung des Abflugflughafens, so ist zunächst § 651f Abs. 2 BGB maßgeblich.

Hiernach können andere Vertragsbedingungen als der Reisepreis vom Reiseveranstalter einseitig geändert werden, wenn dies im Vertrag vorgesehen und die Änderung unerheblich ist.

Der Reiseveranstalter hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

Was gilt bei einer Änderung vor Vertragsschluss?

Wird der Wechsel des Flughafens dem Reisenden bereits in der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters mitgeteilt, so liegt darin ein vom ursprünglichen Vertragsangebot abweichendes Angebot des Veranstalters. Dieses kann der Reisende annehmen oder ablehnen.

Die Annahme durch schlüssiges Verhalten kann dann bereits darin liegen, dass der Reisende den Reisepreis widerspruchslos bezahlt. In diesem Fall kommt bereits der Reisevertrag mit dem neuen Abflughafen zustande.

Wechsel des Flughafens ist regelmäßig unzumutbar

Der Wechsel des Flughafens ist in der Regel unzumutbar, da es sich um eine erhebliche Änderung wesentlicher Reiseleistungen handelt, die Änderung also gerade nicht unerheblich im Sinne von § 651 f BGB ist.

Dies gilt insbesondere dann, wenn sich dadurch auch die Abflug- oder Ankunftszeiten wesentlich verschieben oder wenn die Flughäfen nicht in derselben Region liegen und dem Reisenden eine große Reorganisation abverlangen (AG Hannover, 30.04.2021 - Az: 510 C 11393/20; AG Hamburg-Altona, 05.02.2001 - Az: 319 C 451/00).

Das AG Hannover hat den Austausch des Abflughafens selbst für den Fall, ...

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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt.

Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden.

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