AnwaltOnline - Reiserecht Oktober 2023

ISSN: 1511-8975

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Interessante Urteile

 

Wenn der Reiseveranstalter eine falsche Fluggesellschaft und falsche Flugzeiten mitteilt ...

Ein Pauschalreisender kann keine EU-Ausgleichsleistungen beanspruchen, wenn der Reiseveranstalter irrtümlich die falsche Fluggesellschaft und damit falsche Flugzeiten mitteilt, dies innerhalb kürzester Zeit korrigiert wird und auch keine bestätigten Buchung der beklagten Fluggesellschaf vorlag. ...

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Flugannullierung und der Ausgleichszahlungsanspruch bei Streik des Personals

Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlungen ist die gesamt Strecke des Fluges und nicht die einzelnen Teilstrecken der einheitlichen Buchung.

Ein Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung oder große Verspätung ...

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Keine Haftung bei mangelnder Sorgfalt beim Ausstieg aus dem Zug

Der Fahrgast eines Zuges handelt beim Ausstieg aus einem Waggon ohne die gebotene Sorgfalt, wenn er sich nicht vergewissert, wie die Verhältnisse beim Ausstieg sind. Er kann nicht darauf vertrauen, dass der Zug wie immer am gleichen Bahnsteig an der gleichen Stelle anhält. Sorgt er ...

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Kürzungsrecht nach Fluggastrechte-VO

Die Kürzung nach Art. 7 Abs. 2 Fluggastrechte-VO stellt im Prozess eine Einrede dar.

Die interne Anweisung an den Prozessbevollmächtigten, bei der Berechnung der Klageforderung berechtigte Kürzungen bereits in Abzug zu bringen, unterliegt im Außenverhältnis den Voraussetzungen des § 83 ZPO. ...

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Weitere Urteile zum Reiserecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst?

Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.

Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.

Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.

Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.

Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht

 

Das Thema des Monats

 

Kann die Fluggesellschaft bei einer Pauschalreise geändert werden?

Im Katalog des Reiseveranstalters wurde beispielsweise die Möglichkeit von Flügen mit LTU oder Condor angegeben. Allerdings kann es vorkommen, dass auf dem Rollfeld plötzlich eine Maschine einer unbekannten Fluggesellschaft auftaucht – dies wird als „Subcharter“ bezeichnet. So manch ein Reisender fragt sich in dieser Situation, ob das so zulässig ist.

Keine Zusicherung einer bestimmten Fluggesellschaft im Vertrag?

Die Angabe einer bestimmten Fluggesellschaft ist gerade in neuerer Zeit deswegen von Bedeutung geworden, weil der Reisegast nicht mit unsicheren und unbekannten und damit nicht sehr zuverlässigen Fluggesellschaften fliegen möchte.

Falls keine konkrete Fluggesellschaft zugesichert wurde, ist der Reisende grundsätzlich verpflichtet, mit der zur Verfügung gestellten Fluggesellschaft zu fliegen. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder andere Entschädigungen entsteht in diesem Fall nicht. Dies wäre nur dann der Fall, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen würden.

Da die Leistungen der Fluggesellschaften in solchen Fällen in aller Regel jedoch nicht maßgeblich voneinander abweichen, führt dies auch nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise.

Nur dann, wenn objektiv Flugsicherheitsmängel oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, kann mithin ein Reisemangel vorliegen.

Wenn eine bestimmte Fluggesellschaft zugesichert wurde

Wird im Reisekatalog oder bei der Buchung ausdrücklich eine bestimmte Fluggesellschaft als verbindlich zugesichert, so hat der Reiseveranstalter im Prinzip die Verpflichtung, genau diese Fluggesellschaft für die Reise zu nutzen.

Wird stattdessen eine andere, fremde Fluggesellschaft eingesetzt, so handelt es sich grundsätzlich um einen Reisemangel.

Dies gilt selbst dann, wenn die „Allgemeinen Reisebedingungen“ des Reiseveranstalters einen möglichen Wechsel der Fluggesellschaft (Subcharterung) vorsehen. Welche Eigenschaften der Reise zugesichert sind, ergibt sich nämlich vorrangig aus den vertraglichen Unterlagen. Darüber hinaus sind etwaige Prospektangaben maßgeblich.

Rücktritt vom Reisevertrag wegen Änderung der Fluggesellschaft?

Der Reisende kann unter Umständen bei einer Änderung der vertraglich vereinbarten Fluggesellschaft wegen einer wesentlichen Leistungsänderung vom Reisevertrag zurücktreten. Dies setzt voraus, ...

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