AnwaltOnline - Reiserecht September 2022 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Flugannullierung und die Berufung auf einen außergewöhnlichen Umstand (hier: Streik von Fluglotsen) Eine Annullierung geht nur dann im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechteverordnung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurück, wenn der außergewöhnliche Umstand die Annullierung zurechenbar verursacht. Ein Zurechnungszusammenhang ist anzunehmen, wenn die Annullierung des Fluges als unmittelbare Folge des ... |
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Pauschalreisevertrag mit dem Reisebüro abgeschlossen? Ein Pauschalreisevertrag im Sinne des § 651a Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4 BGB ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, zu denen u. a. die Beförderung von Personen (Nr. 1), die Beherbergung, außer zu Wohnzwecken (Nr. 2), die Vermietung im Einzelnen bezeichneter Fahrzeuge (Nr. 3) und ... |
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Voraussetzungen des Abbruchs einer Reise im Sinne einer Reiseabbruch-Versicherung Der Begriff des Reiseabbruchs ist als vollständige Aufgabe der Nutzung der gebuchten Reiseleistung zu verstehen. Ein Reiseabbruch liegt deshalb nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer die gebuchten Leistungen wegen Krankheit nur eingeschränkt nutzen kann, weil er z.B. das Bett hüten muss oder ... |
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Berechnung der zu erstattenden Flugscheinkosten bei einer Flugannullierung Nach Art. 5 Abs. 1 a, 8 Abs. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) schuldet das Luftfahrtunternehmen im Falle einer Annullierung eines von ihr durchzuführenden Fluges dem Fluggast nach seiner Wahl Erstattung der Flugscheinkosten. Wird ein Dritter als Vermittler bei der Buchung tätig und vereinnahmt eine Provision für die Vermittlertätigkeit, ist bei der ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters Der Reiseveranstalter übernimmt gemäß seinem Angebot die Planung und Durchführung der Reise, haftet insoweit für deren Erfolg und trägt grundsätzlich die Gefahr des Nichtgelingens. Deshalb darf der Reisende darauf vertrauen, dass der Veranstalter alles zur erfolgreichen Durchführung der Reise Erforderliche unternimmt. Da der Reiseveranstalter seinen Zuständigkeitsbereich (z.B. Hotel, Kreuzfahrtschiff) für die Reisenden zugänglich macht, muss der Veranstalter deshalb (auch) dafür Sorge tragen, dass Vorsichtsmaßnahmen und Sicherungen zum Schutz Dritter geschaffen werden. Den Reiseveranstalter trifft bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reisen eine eigene Verkehrssicherungspflicht. Wird dem nicht nachgekommen, so kann ein Geschädigter Schadenersatzansprüche geltend machen. Für einen entstandenen Schaden haftet der Veranstalter bei Personenschäden in der Höhe unbeschränkt. Verkehrssicherheit in Hotels im Ausland Die Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters erfordert, dass sich regelmäßig (mind. einmal pro Saison) von der Sicherheit der ausländischen Vertragshotels zu überzeugen ist. Eine einmalige Überprüfung ist nicht ausreichend, es muss auch sichergestellt werden, dass der ursprüngliche Zustand und Sicherheitsstandard weiterhin vorliegt (OLG Dresden, 02.11.2018 - Az: 5 U 1285/18). Maßgeblich sind bei den Kontrollen des Veranstalters nicht die deutschen Sicherheitsstandards, sondern die örtlichen Vorschriften. Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese einen Sicherheitsstandard gewährleisten, der dem deutschen Standard vergleichbar ist. Die lokalen Sicherheitsvorschriften sind somit (mindestens) einzuhalten und Vertragshotels sowie deren Einrichtungen (z.B. Treppen, Aufzügen, elektrischen Anlagen etc.) sind darauf zu überprüfen, ob ein ausreichender Sicherheitsstandard gewährleistet ist (BGH, 14.01.2020 – Az: X ZR 110/18; OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - Az: I-21 U 69/14). Bei der Bestimmung des anzulegenden Maßstabs kommt es im Ausgangspunkt auf das Schutzbedürfnis eines durchschnittlichen Reisenden an, der an die in Deutschland bestehenden Verhältnisse und die hier vorherrschenden Sicherheitsvorstellungen gewöhnt ist. Dessen Schutzbedürfnis können die deutschen Gerichte ohne Rücksicht auf etwaige Sicherheitsvorschriften oder -gewohnheiten im Reiseland bestimmen. Davon unberührt bleiben ... |
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