AnwaltOnline - Reiserecht September 2023 ISSN: 1511-8975
Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein.
Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
---|
|
---|
|
Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per:
✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video
Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
---|
|
---|
|
EU-Ausgleichsanspruch: Nachtflugverbot ist kein außergewöhnliches Ereignis Geht eine Verspätung nicht auf „außergewöhnlichen Umständen“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung zurück, so besteht ein Anspruch auf eine entsprechende EU-Ausgleichszahlung.
Ein außergewöhnliches Ereignis liegt dann vor, wenn die Verspätung auf ... |
---|
|
---|
|
Darf der Reiseveranstalter eine Reise wegen eines wilden Streiks kündigen? Ein „wilder“ Streik des eigenen Personals oder des Personals des Leistungsträgers ist keine höhere Gewalt, die den Reiseveranstalter zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt.
Bei schuldhafter Nichterfüllung der Reiseleistungen durch den Veranstalter steht ... |
---|
|
---|
|
Starker Wind ist ein außergewöhnlicher Umstand Ein ausführendes Luftverkehrsunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 EG-VO Nr. 261/2004 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren ... |
---|
|
---|
|
Rückzahlungsanspruch des Flugreisenden Der Rückzahlungsanspruch nach Art. 8 I a der Verordnung EG Nr. 261/04 (entspricht im Ergebnis § 812 BGB) ist kein höchstpersönlicher Anspruch. Vielmehr sind die „Flugscheinkosten“ an den Fluggast zurückzuzahlen, der den (Gesamt)Preis seinerzeit leistete. ... |
---|
|
---|
|
✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.
Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.
Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.
Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.
➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
---|
|
---|
|
Änderung des Abflugtermins und Flugverspätungen bei Pauschalreisen Eine Änderung des Abflugtermins bei Pauschalreisen - nicht zu verwechseln mit nicht geplanten Abflugverspätungen! - ist heutzutage eher die Regel als eine Ausnahme. Die Änderungen schwanken zwischen wenigen Stunden und gut einem Tag. In einem gewissen Rahmen ist dies oftmals hinzunehmen. Doch nicht jede Änderung ist zulässig.
Wann darf der Reiseveranstalter den Abflugtermin ändern?
Zwar ist der Reiseveranstalter verpflichtet den Reisevertrag einzuhalten, in seinen AGB behält er sich jedoch regelmäßig das Recht der einseitigen Änderung vor.
In diesem Fall können Änderungen des Abflugtermins dann zulässig sein, wenn sie dem Reisenden auch zumutbar sind. Erforderlich ist hierbei immer, dass es sich um einen Reisevertrag im Sinne des Reiserechts handelt. Dies ist dann der Fall, wenn der Flug Bestandteil einer gebuchten Pauschalreise ist.
Mit der Qualifikation der Abflugzeit als „voraussichtlich“ wird zum Ausdruck gebracht, dass der Reiseveranstalter dazu berechtigt sein soll, die vertragliche Abflugzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig zu fixieren und hierbei in gewissem Umfang von der vorläufigen Angabe abzuweichen (vergl. BGH, 10.12.2013 - Az: X ZR 24/13).
Eine Änderung des Abflugtermins kann also zulässig sein, wenn die AGB oder der Prospekt des Veranstalters einen Änderungsvorbehalt enthält und die Änderung für den Reisenden auch zumutbar ist.
Der Reisende darf aber berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird. Andernfalls ergäbe auch die § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV vorgeschriebene Information des Reisenden über diese Zeiten keinen Sinn und würde der hiermit angestrebte Verbraucherschutz verfehlt.
Es ist auch zu beachten, dass ein Änderungsvorbehalt nicht zu weit gefasst werden darf. Er darf dem ... |
---|
|
---|
|
Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 59,95 incl. MwSt. Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden.
Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
---|
|
---|
|
Haftungsausschluss Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.
Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden. |
---|
|
---|
| |