Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Reiserecht September 2024 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Rechtswahlklausel einer Fluggesellschaft, nach der irisches Recht gilt, ist zulässig! Die Rechtswahl, nach der irisches Recht auf den Beförderungsvertrag anzuwenden ist, ist gem. Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 593/2008 (Rom I-Verordnung) wirksam. Das irische Recht als das Recht des Staates, in dem der Beförderer seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seine Hauptverwaltung hat, ist nach ... |
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Reiseversicherung inklusive „Mietwagen-Deckungen“ im Gruppenversicherungsvertrag eines Kreditkartenunternehmens Die Voraussetzungen einer in den Bedingungen definierten Reise - „Eine mit Ihrer …. Card gezahlte Reise...innerhalb ihres Heimatlandes die einen Flug oder zumindest eine zuvor gebuchte Übernachtung außerhalb Ihres Heimes einschließt“ - sind erfüllt und der Versicherer wegen einer Beschädigung des Mietwagen eintrittspflichtig, ... |
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Umbuchung auf frühestmögliche, alternative Flugverbindung zur Vermeidung einer EU-Ausgleichszahlung Die Sorgfalt, die von dem Luftfahrtunternehmen verlangt wird, damit es sich von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen befreien kann, setzt voraus, dass es alle ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel einsetzt, um eine zumutbare, zufriedenstellende und frühestmögliche anderweitige Beförderung sicherzustellen, ... |
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Verkehrssicherungspflicht am Flughafen beim Ausstieg aus dem Flugzeug Die Parteien stritten darüber, ob der Flughafenbetreiber Schutzvorkehrungen dagegen treffen muss, dass die Fluggäste nach dem Verlassen des Flugzeugs über die Ausstiegstreppe nicht in die im Vorfeld eingelassenen Entwässerungsrinnen treten. ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Wenn das Hotel krank macht: Welche Rechte haben Reisende? Es kommt öfter vor, als man glauben möchte: Der Reisende erkrankt im Urlaub und macht das Hotel dafür verantwortlich. Typische Fälle sind Hygienemängel und verdorbene Lebensmittel. Doch nicht immer kann der Reisende sich an den Veranstalter halten. Denn es muss tatsächlich eine Ursächlichkeit zwischen Erkrankung und dem Verhalten des Hotels bestehen - zudem kann es sich schlicht und einfach um die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos gehandelt hat. Was gilt grundsätzlich? Ist der Veranstalter bzw. sein Erfüllungsgehilfe für die Erkrankung verantwortlich, liegt ein Reisemangel vor, der dem Reisenden die entsprechenden Rechte gegen den Veranstalter gibt. Dies umfasst das Recht auf Minderung und ggf. Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Der Reisende muss jedoch beweisen können, dass Veranstalter bzw. Erfüllungsgehilfe verantwortlich waren. Die Schwierigkeit liegt hier darin, die Ursächlichkeit der Erkrankung nachzuweisen, da Erkrankungen oftmals viele verschiedene Ursachen haben können. Eine Erkrankung aufgrund von Kontakt mit anderen Personen auf der Reise oder aufgrund von verunreinigtem Meerwasser am Strand stellt sich insoweit nämlich als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos dar. Bei Erkrankungen Reisender auf einer Pauschalreise kommt eine Einstandspflicht des Veranstalters damit nur in Betracht, wenn die Erkrankung ihre Ursache in dem von dem Veranstalter zu verantwortenden Leistungsbereich hat. Bei Erkrankungen hat der Reisende daher zunächst darzulegen und zu beweisen, dass es in dem von ihm gebuchten Hotel in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zu seiner Erkrankung zu einer gleichartigen Erkrankung einer signifikanten Anzahl weiterer Hotelgäste gekommen ist (Anscheinsbeweis). Bei der Beurteilung ist insoweit auch die Inkubationszeit der Infektion zu berücksichtigen, um etwaige Infektionsquellen zu lokalisieren. Daneben muss der Reisende auch darlegen und ggfs. beweisen, dass die Erkrankung kausal auf eine dem Veranstalter zuzurechnende Leistung zurückzuführen ist und dass diese mangelhaft war. Wird der Reisende während der Reise krank, ohne dass der Reiseveranstalter dies zu verantworten hat bzw. wenn eine andere Krankheitsursache nicht ausgeschlossen werden kann, entstehen keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Schließlich ist es ebenso wie zu Hause auch möglich, dass man sich ganz einfach einen Infekt zuzieht. Dies fällt dann unter das allgemeine Lebensrisiko. Wann der Anscheinsbeweis greift Gerade weil die Ursache von Erkrankungen vielfach kaum eindeutig aufklärbar ist, wird bei Erkrankungen wie Salmonellenvergiftung, Novavirus etc. von den Gerichten oftmals auf den Anscheinsbeweis zurückgegriffen: Ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Ursache für eine Erkrankung, unabhängig von ihrer nicht aufklärbaren genauen Natur, im Hotel und damit im Gewährleistungsbereich des Reiseveranstalters zu finden ist, besteht nur dann, wenn eine signifikant hohe Anzahl von Hotelgästen gleichzeitig an gleichartigen Symptomen erkrankt. Bei der Bestimmung, ob eine signifikant hohe Anzahl von Erkrankungen vorgelegen hat, ist auch ... |
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Hotelcheck für Mängel und Haftungsfragen Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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