AnwaltOnline - Verkehrsrecht April 2021 ISSN: 1619-7151
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Schmerzensgeldbemessung nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden Die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs richtet sich nach den Umständen im konkreten Einzelfall, so dass der Verweis auf Vergleichsfälle ohne umfassende Herausarbeitung der Fallähnlichkeit, die neben den Verletzungen weitere Variable, nämlich Geschlecht, Alter, Beruf, Vorschädigung, Empfindlichkeit, Einkommen und ... |
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Verkehrsschilder auf privaten Grundstücken (hier: Parkhaus) Der Regelungsgehalt eines von dem Betreiber eines Parkhauses verwendeten Verkehrszeichen – hier: Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) –, ist jedenfalls im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO zu beachten und konkretisiert die zu beachtenden Sorgfaltsanforderungen. ... |
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Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall Für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges entstandene Mietwagenkosten gehören zu den Kosten der Schadensbehebung. Der Entschädigungsanspruch bleibt auch bei persönlicher Fahruntauglichkeit bestehen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug aufgrund einer vor dem Unfall getroffenen Vereinbarung einem Dritten – etwa ... |
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Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen bei Orientierungslosigkeit aufgrund geistiger Behinderung? Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte hat die Straßenverkehrsbehörde in besonders gelagerten atypischen Fällen, die nicht in genereller Weise von der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 vorentschieden sind, die ihr vom Gesetzgeber aufgegebene Bewertung des Sachverhalts im Rahmen einer ... |
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Überholen und der Überholvorgang Das Überholen unterscheidet sich vom Vorbeifahren darin, dass ein Fahrzeug nicht an einem haltenden oder parkenden Fahrzeug, sondern an einem auf der selben oder benachbarten Fahrbahn in die gleiche Richtung fahrendes Fahrzeug vorbeibewegt wird. Gesetzlich ist das Überholen in § 5 StVO geregelt. Das Überholen hat grundsätzlich von links zu erfolgen (§ 5 Abs. 1 StVO).
Wann darf überholt werden?
Das Überholen ist nur dann zulässig, wenn vom Überholenden zu übersehen ist, dass über den gesamten Überholvorgang hinweg jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist und mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende gefahren wird (§ 5 Abs. 2 StVO). Ist die Verkehrslage unklar, so ist das Überholen unzulässig (§ 5 Abs. 3 StVO).
Darüber hinaus muss auch während des Überholvorgangs eine bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet werden.
Bevor ein Überholvorgang gestartet wird, sollte der Überholende sich vergewissern, dass in der gegenwärtigen Situation ein Überholvorgang zulässig ist.
Wann darf nicht überholt werden?
Aus den genannten Grundregeln ergibt sich bereits, dass ein Überholvorgang unzulässig ist,
- wenn er nicht von links erfolgen würde,
- die Verkehrslage unklar oder unübersichtlich ist oder
- zum Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden müsste.
Weiterhin ist das Überholen auf einem Streckenabschnitt, der mit einer durchgehenden Linie auf der Fahrbahn gekennzeichnet ist, an ... |
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