AnwaltOnline - Verkehrsrecht Dezember 2020 ISSN: 1619-7151 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Räum- und Streupflicht auf einem privaten Kundenparkplatz Ein öffentlicher Parkplatz ist kein Gehweg. Aus diesem Grund dürfen an die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Parkplätzen auch nicht die Anforderungen angelegt werden, die für Fußgängergehwege gelten. Ein Parkplatz ist in erster Linie zur Aufnahme des ruhenden Kfz-Verkehrs bestimmt. Da ein Parkplatz aber auch von den Fahrzeuginsassen als Fußgänger benutzt ... |
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Berührungsloser Verkehrsunfall und der Anscheinsbeweis Der Anscheinsbeweis bei einem Unfall gilt auch für den Fall, dass es sich um einen berührungslosen Unfall handelt, bei dem das Auto des Geschädigten durch ein Ausweichmanöver beschädigt wurde. Hierzu führte das Gericht aus: Anscheinsbeweis allgemein Der Beweis des ersten Anscheins erlaubt nach der Rechtsprechung bei ... |
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Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten: Fahrverbot trotz Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz Bei drei gewichtigen Verkehrsverstößen innerhalb von wenig mehr als einem halben Jahr, von denen einer bereits mit einem Fahrverbot geahndet wurde, ist die Anordnung eines Fahrverbots auch bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz geboten. ... |
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Verfolgung eines sich entfernenden Unfallgegners Ein Schaden ist bei Betrieb i.S. von § 7 StVG entstanden, wenn bei der gebotenen wertenden Betrachtung des Schadensereignisses sich die vom Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren mit ausgewirkt haben. Es muss um eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahr handeln, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem ... |
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Anscheinsbeweis / Beweis des ersten Anscheins Der Anscheinsbeweis bezieht sich auf typische Geschehensabläufe, bei denen von einem bestimmten Ergebnis auf einen diesem zugrundeliegenden Ablauf geschlossen wird. Im Verkehrsrecht betrifft dies hauptsächlich die Klärung des Verschuldens bei Unfällen. Beim Anscheinsbeweis handelt es sich nicht um einen Indizienbeweis. Es werden Erfahrungssätze angewendet, sogenannte „typische Geschehensabläufe“. Er dient der Beweiserleichterung und wird nur durch erwiesene Tatsachen entkräftet, die einen atypischen Geschehensablauf zumindest möglich gemacht haben. So funktioniert der Anscheinsbeweis Eine gesetzliche Grundlage für den Anscheinsbeweis gibt es nicht. Gerade im Verkehrsrecht kommt es häufig zu Situationen, in denen es keine Zeugen gibt und auch keine sonstigen Beweismittel das alleinige oder überwiegende Verschulden eines der Beteiligten beweisen können. Eine Schadensteilung wäre in vielen Fällen aber nicht zufriedenstellend, wenn es sich aufgrund des Geschehensbildes nahezu aufdrängt, dass das alleinige oder überwiegende Verschulden eben doch bei einem Beteiligten liegt (z.B. das Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug). Bei solch unklaren Sachlagen werden daher Erfahrungsgrundsätze herangezogen, die das Verschulen vor dem Hintergrund des ersten Anscheins beweisen. Zu beachten ist, dass das es zwingend erforderlich ist, dass ein typischer Geschehensablauf vorlag. Der Anscheinsbeweis ist in dieser Hinsicht ein Vollbeweis, ... |
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