AnwaltOnline - Verkehrsrecht Juli 2020 ISSN: 1619-7151 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Qualifizierter Rotlichtverstoß weil Lichtzeichen verwechselt wurde: Fahrverbot Ein qualifizierter Rotlichtverstoß indiziert grundsätzlich auch dann ein (Regel-)Fahrverbot, wenn dieser aufgrund irrtümlicher Zuordnung des für eine andere Fahrbahn erfolgten Grünlichts begangen wird (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). ... |
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Mietwagennutzer: Haftung bei Unfall trotz Haftungsfreistellung? Ein Mietwagennutzer kann unter Umständen trotz Haftungsfreistellung mit Selbstbeteiligung bei einem Unfall mithaften, wenn ein Mitverschulden vorliegt. Der Haftungsanteil bemisst sich dann am Mitverschulden. Vorliegend wurde eine Haftungsfreistellung bei einer Selbstbeteiligung von ... |
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Entziehung der Fahrerlaubnis und das Gutachten Hält die Fahrerlaubnisbehörde ein für den Betreffenden positives Gutachten für nicht nachvollziehbar, kann sie nicht ihre, regelmäßig nicht von ärztlicher Fachkunde getragene Auffassung an die Stelle des ärztlichen Gutachtens setzen, sondern muss beim Gutachter nachfragen und ggf. eine Nachbesserung des Gutachtens verlangen. ... |
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Kollision eines Fahrspurwechslers mit einem entgegen der Fahrtrichtung fahrenden Kfz Im vorliegenden Fall war es bei einem Spurwechsel zu einem Unfall gekommen. In einem solchen Fall haftet der Fahrspurwechsler in der Regel alleine für den entstandenen Schaden. Indem der Fahrer auf den linken Fahrstreifen wechselt, ohne Rückversicherung, ob sich dort ein Fahrzeug befand, versäumt er es, ... |
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E-Scooter und Segways im Straßenverkehr: was ist zu beachten? Die kleinen Strom-Tretroller sind in vielen Städten unterwegs. Die Regeln für die Benutzung und Zulassung enthält die Verordnung für Elektro-Kleinstfahrzeuge. Diese erfasst Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und – ganz wichtig – einer Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis. Dass das Gerät auch verkehrssicher sein muss (zwei voneinander unabhängige und funktionsfähige Bremse, Beleuchtung mit Reflektoren, steuerbar, Klingel), versteht sich von selbst. Solche Fahrzeuge müssen - wenn vorhanden - auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur, soweit weder Radweg und Fahrradstraße vorhanden, kann auf die Straßenfahrbahn ausgewichen werden. Wenn eine Fahrradampel vorhanden ist, gilt diese - andernfalls die Ampel für den fließenden Verkehr. Gehwege sind hingegen tabu. Dies gilt auch für Fußgängerzonen, wenn das Befahren dort nicht ausdrücklich mit dem Zeichen „E-Scooter frei“ erlaubt ist. Auch ist ein Befahren einer Einbahnstraße in entgegengesetzer Richtung nur erlaubt, soweit das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ vorhanden ist. Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ gilt nicht für E-Scooter. Wer darf wie auf dem E-Roller fahren? Zum Fahren muss lediglich das Mindestalter von 14 Jahren erreicht sein, ... |
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