AnwaltOnline - Verkehrsrecht Juli 2021 ISSN: 1619-7151 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Entziehung der Fahrerlaubnis bei Schwerhörigkeit? Eine hochgradige Schwerhörigkeit, die zum Verlust der Fahreignung führt, ist nur vorhanden, wenn insgesamt und damit bezogen auf beide Ohren ein Hörverlust von 60% oder mehr bei einer Person festgestellt werden kann. ... |
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Wer zahlt, wenn der Beifahrer die Autotür beschädigt? Im zu entscheidenden Fall hatte ein Beifahrer seine Fahrzeugtür beim Einsteigen im Dunklen so geöffnet, dass die Tür gegen eine Bordsteinkante stieß und hierbei beschädigt wurde. Der Beifahrer ist verpflichtet, beim Öffnen der Fahrzeugtür besonders sorgsam zu ... |
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Totalschaden: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, Fahrtkosten und Kosten für eine Tankfüllung Eine Nutzungsausfallentschädigung kann der Geschädigte sowohl aufgrund eines Sachverständigengutachtens als auch konkret geltend machen. Macht er den Nutzungsausfall konkret geltend, muss er im Einzelfall und nachvollziehbar vortragen, wie sich seine Suche nach einem Ersatzfahrzeug gestaltet hat. Im Verlauf des Verfahrens kann von der ... |
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Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall Bei einem Auffahrunfall auf einer mehrspurigen Umgehungsstraße trifft den Auffahrenden die volle Haftung, sofern nicht erwiesen ist, dass das vorausfahrende Fahrzeug unmittelbar vor einem Auffahrunfall einen Fahrspurwechsel vollzogen hat und es in diesem Zusammenhang zu dem Zusammenstoß der Fahrzeuge gekommen ist. ... |
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Was geschieht, wenn die MPU-Anordnung nicht befolgt wird? Hat ein Fahrerlaubnisinhaber Anlass zu Zweifeln an seiner Fahreignung gegeben – z.B. durch eine Trunkenheits- oder Drogenfahrt – so wird die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches-Gutachten anfordern um die Geeignetheit oder Ungeeignetheit des Betroffenen zu klären. Doch nicht immer ist der Betroffene Willens, ein entsprechendes Gutachten beizubringen. Kann eine MPU erzwungen werden? Die Anordnung an den Fahrerlaubnisbewerber, ein medizinisch - psychologische Gutachten beizubringen, lässt sich von der Behörde nicht zwangsweise durchsetzen. Ein negatives Gutachten muss der Behörde auch nicht vorgelegt werden. Die Behörde hat keine Möglichkeit, sich das Gutachten gegen den Willen des Begutachteten zu verschaffen. Die Weigerung, eine MPU vornehmen zu lassen oder das Gutachten beizubringen, verhindert es jedoch, dass bestehende Zweifel an der Fahreignung ausgeräumt werden können. Kann gegen eine MPU-Anordnung geklagt werden? Die Anordnung eines medizinisch psychologischen Gutachtens (MPU) kann nicht selbst Gegenstand einer gerichtlichen Klage sein (VG Neustadt, 20.01.2016 – Az: 1 K 936/15.NW). Denn bei der MPU handelt es sich lediglich um eine vorbereitende Verfahrenshandlung, die der Klärung der näheren Umstände dient, wenn Zweifel an der Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen bestehen. Damit kann eine abschließende Beurteilung über die Fahreignung erfolgen. Behördliche Verfahrenshandlungen, wie die Anordnung eines MPU-Gutachtens, können nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbstständig angefochten werden. Der Betroffene muss darauf warten, dass die abschließende Sachentscheidung der Behörde ergeht. Soll also die Anfertigung eines MPU-Gutachtens verweigert werden, muss der Betroffene die (voraussichtlich negative) Entscheidung über die Entziehung seiner Fahrerlaubnis abwarten, um dann gegen diese vorgehen zu können. Im Rahmen der Klage wird dann auch vollumfänglich geprüft, ob die Voraussetzungen vorgelegen haben, um vom Kläger eine MPU verlangen zu können. Wenn sich der Betroffene die MPU nicht leisten kann Bei einer berechtigten Gutachtensanforderung kann es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen grundsätzlich ebenso wenig ankommen wie bei anderen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde, die im Interesse der Verkehrssicherheit erforderlich sind. ... |
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