Bereits wenige Millimeter Wasser genügen um Fahrzeuge aus der Bahn zu bringen, insbesondere bei Spurrillen, die zusätzlich Wasser aufnehmen, erhöht sich die Aquaplaning-Gefahr. Daher sollten
Fahrzeugführer den Wasserstand auf der Fahrbahn aufmerksam beobachten.
Keine Verletzung der VerkehrssicherungspflichtEine Haftung des Staates oder der Kommune aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht scheidet im Schadensfall in der Regel aus - dies gilt auch dann, wenn die Fahrbahnabläufe so verstopft sind, dass das Wasser nicht ordnungsgemäß ablaufen konnte.
Auch in einem solchen Fall muss sich dem Fahrer die Gefahr erschließen und er muss seine Geschwindigkeit den Fahrbahnverhältnissen anpassen. Kommt er doch zu einem Unfall, so ist er offenbar nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren - und haftet für den Schaden selber.
Angepasste Geschwindigkeit erforderlich Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist erforderlich, um sich an die Verkehrslage angepasst fortzubewegen. Denn ab 80 km/h nimmt die Aquaplaning-Gefahr deutlich zu. Hinzu kommt bei starkem Regen die eingeschränkte Sicht. Bei besonders heftigen Witterungsverhältnissen muss die Geschwindigkeit dann situationsabhängig soweit reduziert werden, dass durch den Fahrzeuggebrauch keine (unnötige) Gefahr entsteht.
Aus diesem Grund wird auch immer öfter eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit ...