Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Verkehrsrecht April 2024 ISSN: 1619-7151 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Fahrerlaubnisentzug nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad und Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Nach § 13 S. 1 Nr. 2 lit. c FeV ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde. ... |
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Beweislastverteilung bei Waschanlagenschaden Bei einem Schaden in der Waschanlage trägt zwar der Geschädigte die Beweislast dafür, dass der Waschanlagenbetreiber eine Pflichtverletzung begangen hat. Abweichend davon kann von der Beschädigung des Fahrzeugs auf die Pflichtverletzung des Anlagenbetreibers geschlossen werden, wenn der Geschädigte ... |
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Schmerzensgeld nach Unfall: spätere Forderung wegen Chronifizierung gerechtfertigt? Verlangt der Geschädigte wegen der Chronifizierung seiner unfallbedingten, behandlungsbedürftigen Erkrankung ein weiteres Schmerzensgeld, kann dem die Rechtskraft des vorangegangenen Schmerzensgeldurteils entgegenstehen. Ob sich Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Vorprozess nach den ... |
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Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss können den Lappen kosten! Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Unterschied zur Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge als Dauerverwaltungsakt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend. ... |
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Wenn der Mietwagenanbieter nach Fahrzeugrückgabe Schäden geltend macht Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass nach der Rückgabe eines Mietwagens eine Forderung des Anbieters aufgrund vermeintlicher Fahrzeugschäden beim Mieter ankommt. Es steht außer Frage, dass der Mieter des Fahrzeugs für schuldhaft verursachte Schäden einzustehen hat. Davon zu unterscheiden sind jedoch am Fahrzeug nach der Rückgabe festgestellte Mängel, die der Fahrzeugmieter nicht verursacht oder überhaupt nicht bemerkt hat. Wer haftet eigentlich bei vom Mieter nicht verursachte Schäden? Zwar behauptet der Fahrzeugvermieter in solchen Fällen gerne, dass der Schaden bei Übergabe an den Mieter nicht vorhanden war und betrachtet die Sache damit als erledigt. Ein Mieter haftet jedoch nur dann für einen Schaden, der während des Mietzeitraumes am Mietwagen entstanden ist, wenn zweifelsfrei feststeht, dass er den Schaden auch verursacht hat. Der Vermieter muss hierzu nachweisen und beweisen, dass das Fahrzeug zu Beginn des Mietzeitraums noch nicht beschädigt war. Für den Nachweis des nachträglichen Eintritts kommt dem Vermieter die Beweiskraft eines Übergabeprotokolls zugute. Ferner muss er beweisen, dass die Schadensursache aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt. Der Vermieter trägt demnach auch die Beweislast dafür, dass die Schadensursache nicht auf dem Verhalten eines Dritten herrührt (LG Landshut, 30.03.2011 - Az: 14 S 254/11). Dieser Beweis ist kaum zu erbringen, was zur Folge hat, dass eine Schadensersatzpflicht des Mieters oftmals ausscheidet. Auch auf Vertragsklauseln, die den Mieter zu einer generellen Kostenübernahme bei Schäden verpflichten, kann der Fahrzeugvermieter sich in der Regel nicht erfolgreich berufen, da solche Klauseln einer gerichtlichen Überprüfung selten standhalten. Denn eine Beweislastumkehr ist nach § 309 Nr. 12 BGB nicht zulässig. Bleibt der Sachverhalt unaufklärbar, so haftet der Mieter nicht für den Schaden (LG Berlin, 18.11.2011 - Az: 56 S 36/11; LG Oldenburg, 18.05.2012 - Az: 13 S 29/12). Kommt es zu einem Steinschlagschaden, so ist dies regelmäßig vom vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs gedeckt, sodass der Mieter hierfür ... |
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🚗 Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid! 🏍 Einen Bußgeldbescheid kriegt man schneller als man denkt - einmal auf der Autobahn zu forsch überholt oder eine kurze Unaufmerksamkeit und schon kann es zu spät sein. Die häufigsten Verstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel, Alkohol am Steuer und zu geringer Abstand auf der Autobahn. Eine Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen fehlerhaft sein - Einwendungen gegen die Abrechnung müssen aber rechtzeitig innerhalb der Einspruchsfrist erfolgen. Sie haben hierzu nur 14 Tage Zeit! ➠ Bußgeldcheck |
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