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AnwaltOnline - Verkehrsrecht Juli 2024

ISSN: 1619-7151

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Interessante Urteile

 

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ohne erneute theoretische und praktische Prüfung

Für die Anordnung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung genügt es, wenn aufgrund der vorliegenden Tatsachen gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass dem Bewerber die erforderliche Befähigung fehlen könnte. ...

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Absehen von bußgeldrechtlichem Fahrverbot zur Ermöglichung des Kindesumgangsrechts

Die mit einem Fahrverbot verbundenen Einschränkungen des Kindesumgangsrechts sind, will das Tatgericht in ihnen eine außergewöhnliche Härte sehen und deshalb von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot absehen, positiv festzustellen. ...

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Fehlerhafte Beweiswürdigung zur Begründung vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahn

Die Möglichkeit, die eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn anordnenden Verkehrszeichens übersehen zu haben, ist stets dann in Rechnung zu stellen, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben oder im Verfahren von dem Betroffenen eingewandt wird, die beschränkenden Vorschriftszeichen übersehen zu haben. ...

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Eingeschränkte berufungsrechtliche Überprüfung eines Bagatellschadens (hier: HWS-Distorsion)

Die Einstufung der Folgen einer Körperverletzung als Bagatellschaden liegt gemäß § 287 ZPO im Ermessen des Tatrichters. Dass Instanzgerichte für vergleichbare Verletzungen schon ein Schmerzensgeld zugebilligt haben, macht die Ausübung des Ermessens, wonach der Bagatellbereich nicht überschritten sei, nicht schon ermessensfehlerhaft. ...

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Weitere Urteile zum Verkehrsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Das Thema des Monats

 

Liefertermin für Neuwagen: Was tun bei Lieferverzug?

Wird ein Neuwagen beim Händler gekauft, kann dieser in der Regel nicht sofort mitgenommen werden. Vielmehr wird ein Liefertermin vereinbart.

Überschreitet der Händler in diesem Fall den Liefertermin, ist dies für den Käufer ärgerlich und so mancher Käufer fragt sich, welche Ansprüche er aufgrund der Verzögerung geltend machen kann. Hierbei kommt es zunächst auf die vertraglichen Regeln und die einbezogenen AGB an.

Unverbindlicher Liefertermin vereinbart

Wurde ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart und überschritten, so kann der Käufer wegen Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins noch keine unmittelbaren Rechtsfolgen für sich ableiten. Denn es handelt sich in diesem Fall um eine Lieferfrist und nicht um einen starren Termin.

Ein unverbindlicher Termin bedeutet aber nicht, dass der Verkäufer einfach „irgendwann“ liefern muss bzw. kann.

Eine Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins um bis sechs Wochen ist vom Käufer nach den üblicherweise vom Verkäufer eines neu konfigurierten Neuwagens verwendeten Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) hinzunehmen. Bei einem bereits beim Verkäufer vorhandenen Fahrzeug verkürzt dich der Zeitraum auf zehn Tage.

Wurden andere AGB verwendet, so muss im Einzelfall geprüft werden, welche konkreten Überschreitungen der Lieferfrist hinzunehmen sind.

Der Händler muss den Käufer zudem über ihm bekannte Umstände, die zu einer Lieferverzögerung führen können oder werden, aufklären.

Nach Überschreitung des Toleranzzeitraums muss der Käufer den Händler zunächst mahnen, das heißt unmissverständlich zur Lieferung des Wagens auffordern. Auf diesem Weg wird der Verkäufer in Verzug gesetzt. Als Nachfrist sollte eine angemessene Frist – i.d.R. zwei Wochen - angesetzt werden.

Wird auch dann nicht geliefert, kann Verzugsschaden geltend gemacht oder der Käufer sich vom Vertrag lösen.

Verbindlicher Liefertermin vereinbart

Kommt es dem Käufer auf die Lieferung des Wagens zu einem bestimmten Termin an, sollte dieser Termin schriftlich ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin vereinbart werden.

Eine solche Vereinbarung wird jedoch nur in den seltensten Fällen getroffen, weil der Händler verständlicherweise nicht für die Unwägbarkeiten der Auslieferung einstehen wollen wird, wenn es sich nicht um ein Bestandsfahrzeug handelt.

Sofern ein verbindlicher Liefertermin schriftlich vereinbart wurde ...

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🚗 Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid! 🏍

Einen Bußgeldbescheid kriegt man schneller als man denkt - einmal auf der Autobahn zu forsch überholt oder eine kurze Unaufmerksamkeit und schon kann es zu spät sein. Die häufigsten Verstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel, Alkohol am Steuer und zu geringer Abstand auf der Autobahn.

Eine Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen fehlerhaft sein - Einwendungen gegen die Abrechnung müssen aber rechtzeitig innerhalb der Einspruchsfrist erfolgen. Sie haben hierzu nur 14 Tage Zeit!

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