mit unserer neuen Flugärger-App gibt es nun ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen. Dabei muss der Flug nicht gerade erst stattgefunden haben: Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende â eine nachträgliche Prüfung kann sich also auch lohnen! Die App gibt es in den gängigen Stores für iOS und Android. Zudem informieren wir darüber, dass das bisherige Noten-System für Pflegeheime am 1. November 2019 abgeschafft wird: An seine Stelle treten ausführlichere Informationen, die in drei Bereichen Auskunft geben. Sie erhalten dann Informationen über die Einrichtung, die Qualität der Pflege und Ergebnisse externer Prüfungen. Mit unserer neuen Kampagne "(Keine) Zeit für (falsche) Entscheidungen" zeigen wir zahlreiche Möglichkeiten auf, wie jede/r durch sein Handeln aktiv zum Klimaschutz beitragen kann. Und wir feiern ein Jubiläum: 20 Jahre Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale NRW, auf die wir in einem Beitrag zurückblicken. Viele GrüÃe Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW |