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Sehr geehrter Herr Do,
auch in dieser Ausgabe haben wir wieder aktuelle Informationen und interessante Tipps rund um den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Sie zusammengestellt. Ihre Agentur für Arbeit Ingolstadt PS: Kennen Sie schon unser Arbeitgeber-Magazin Faktor A? Nein, dann klicken Sie hier kurz rein http://faktor-a.arbeitsagentur.de |
Neujahrsgruß 2020 der Führungskräfte des Arbeitgeberservice (AG-S)Pünktlich zu Beginn des neuen Jahres möchten wir es nicht versäumen, Ihnen ein gutes neues Jahr zu wünschen und hoffen, dass Sie einen erfolgreichen Start haben werden. Die Führungskräfte des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ingolstadt stehen auch 2020 für Sie als Repräsentanten der zwei AG-S Teams zur Verfügung. Herr Wolfgang Mühlbacher 0841 9338 260 Herr Sebastian Heimisch 0841 9338 236 Wir freuen uns auf eine mehr ... |
Der regionale Arbeitsmarkt im Dezember 2019- Arbeitslosenquote zum Jahresausklang bei 2,0 Prozent - Bestand an offenen Stellen rückläufig - 2020 – vom Strukturwandel zur Strukturentwicklung „Das insgesamt gute Beschäftigungsjahr 2019 rundet ein passendes Dezember-Finale zum Jahresausklang ab. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im vergangenen Monat ist größtenteils saison- und damit witterungsbedingt, aber auch der gesamtwirtschaftlichen Schwächephase und der damit zuletzt etwas nachlassenden mehr ... |
Gesetzliche Lohnuntergrenze steigt zum 1. Januar 2020Ab 1. Januar 2020 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,35 Euro je Zeitstunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe dieses Mindestbruttolohns. Nur für wenige Ausnahmen gilt der Mindestlohn nicht. Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Wie im Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgesehen wird er turnusmäßig angepasst. Zur Anpassung des Mindestlohns hat mehr ... |
Teilzeitausbildungen werden im kommenden Jahr für Arbeitgeber attraktiverDas Thema Ausbildung in Teilzeit wird für Arbeitgeber immer wichtiger, um in Zeiten von Fachkräfteengpässen auch Bewerberinnen und Bewerber zu erreichen, die für eine Ausbildung in Vollzeit nicht zur Verfügung stehen. Dieser Entwicklung wird in der Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerks Ordnung (HWO) Rechnung getragen, die zum 01.01.2020 in Kraft treten. Bislang kamen für Teilzeitausbildungen nur mehr ... |
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Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ingolstadt Presse und Marketing der Agentur für Arbeit Ingolstadt Agentur für Arbeit Ingolstadt Heydeckplatz 1 85049 Ingolstadt Arbeitgeber-Hotline: 0841 9338 111 (Hotline), für Neukunden 0800 4 5555 20 (gebührenfrei) E-Mail-Postfach: Ingolstadt.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de De-Mail-Postfach: Ingolstadt.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de-mail.de Internet: www.arbeitsagentur.de https://www.arbeitsagentur.de/datenschutz |
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