| Sehr geehrter Herr Do, im Interesse Ihrer Mandanten, die ein Arbeitszimmer absetzen wollen, sollte Sie eine Allgemeinverfügung des BMF kennen. Dabei geht um Einsprüche und Anträge, die sich auf teilweise privat genutzte Räume beziehen. Auch wenn die Nicht-Berücksichtigung von Arbeitsecken & Co. nicht neu ist, verdeutlicht das die Notwendigkeit, Ihre Mandanten zur rein beruflichen Nutzung solcher Räume anzuhalten. Unser Newsletter zeigt, wann der Fiskus Arbeitszimmer anerkennen muss und welche aktuellen Voraussetzungen gelten! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur PS: Wenn Sie an unserer Umfrage teilnehmen, können Sie einen tollen Preis gewinnen! | |