Sehr geehrte Damen und Herren, wenn eine Approbation ruht, darf man nicht als Arzt arbeiten - das ist klar. In einem Fall vor dem Arbeitsgericht Berlin erfuhr das eine Klinik aber erst verspätet. Die eingestellten Gehaltszahlungen wollte der Arzt einklagen - eher keine gute Idee, denn die Klinik erhob Widerklage auf Erstattung bereits gezahlter Bezüge. Neben seiner geleisteten Arbeit als Operateur wandte der Mediziner ein, dass der behördliche Bescheid an eine veraltete Adresse versandt worden war. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |