Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit schwappt ja eine Infektionswelle durch Deutschland - falls Sie betroffen sind: Gute Besserung! Sie wissen: Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und die mittlerweile meist digitale AU-Bescheinigung sind auch ein juristisches Streitthema. Im Prozess geht es dann um Lohnfortzahlung oder gar den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Das BAG hat jetzt genauer bestimmt, wann der Beweiswert nach Kündigungen erschüttert ist und die Beweislast beim Arbeitnehmer liegt - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |