Jobcenter müssen nicht Angemessenheit der einzelnen Kosten der Unterkunft aufschlüsseln Das Bundessozialgericht in Kassel hat kürzlich ein wichtiges Urteil gefällt: Wenn Jobcenter Bürgergeld-Bezieher darauf hinweisen, ihre Wohnkosten zu senken, reicht es aus, lediglich die Einhaltung einer angemessenen Bruttowarmmiete zu fordern. Eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Kostenbestandteile durch die Behörde ist nicht notwendig, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung (AZ: B 4 AS 18/22 R) |